27.04.2010 - 8 Satzung über die 1. Änderung des Vorhabenbezoge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Lüdersdorf
- Datum:
- Di., 27.04.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
1.
Die Gemeindevertretung Lüdersdorf behandelt die eingegangenen
Stellungnahmen und Anregungen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen und werden
nicht behandelt.
Es ergeben sich:
-
zu
berücksichtigende Anregungen,
-
teilweise
zu berücksichtigende Anregungen,
-
nicht
zu berücksichtigende Anregungen.
Der Abwägungsbeschluss
wird gemäß tabellarischer Zusammenstellung eingegangener Stellungnahmen und
deren Bewertung gefasst.
2.
Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses kann der Satzungsbeschluss
gefasst werden.
3.
Die Gemeindevertretung Lüdersdorf fasst den Satzungsbeschluss über die 1.
Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 der Gemeinde Lüdersdorf
für einen Teilbereich im Ortsteil Herrnburg nördlich der Bahnhofstraße
gegenüber vom Einkaufszentrum.
- Die Begründung zur Satzung über die 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18
der Gemeinde Lüdersdorf für einen Teilbereich im Ortsteil Herrnburg
nördlich der Bahnhofstraße gegenüber vom Einkaufszentrum wird
gebilligt.
Die Satzung über die 1. Änderung des
Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 der Gemeinde Lüdersdorf für einen
Teilbereich im Ortsteil Herrnburg nördlich der Bahnhofstraße gegenüber vom
Einkaufszentrum ist nach Satzungsbeschluss rechtskräftig und ortsüblich bekannt
zu machen. In der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses ist anzugeben, wo die
Satzung über die 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 der
Gemeinde Lüdersdorf für einen Teilbereich im Ortsteil Herrnburg nördlich der
Bahnhofstraße gegenüber vom Einkaufszentrum während der Dienststunden
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
5.
In der
Bekanntmachung der Satzung ist darauf hinweisen, dass bei Aufstellung eines
Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der
Verwaltungsgerichtsordnung
unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die
vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht
wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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2
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1,9 MB
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610,8 kB
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4
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(wie Dokument)
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215,2 kB
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