06.05.2010 - 10 Aufstellungsbeschluss zur Satzung über die 3. Ä...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

1.      Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf beschließt die Aufstellung der Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Wohnanlage Forstweg“.

Der Geltungsbereich für die Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 umfasst die Flurstücke 7/16 – 7/19; 7/24 – 7/29 vollständig sowie teilweise das Flurstück 28 der Flur 1 der Gemarkung Selmsdorf Dorf und ist im beiliegenden Plan durch die gestrichelte Linie umgrenzt.

Ziel und Zweck der Planung:

Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Anpassung an die aktuellen Nutzungserfordernisse und größtmögliche Beibehaltung des Maßes der baulichen Nutzung.

2.      Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Wohnanlage Forstweg“ Selmsdorf soll nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellt werden.

3.      Von einer Umweltprüfung sowie von der zusammenfassenden Erklärung wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

4.      Auf eine frühzeitige TÖB- und Öffentlichkeitsbeteiligung wird verzichtet.

5.      Der Aufstellungsbeschluss zur Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Wohnanlage Forstweg“ der Gemeinde Selmsdorf ist ortsüblich bekanntzumachen.

6.      Mit der Erarbeitung der Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Wohnanlage Forstweg“ der Gemeinde Selmsdorf wird das Planungsbüro der Architekten für Stadtplanung Schütze & Wagner, Ziegelbergstr. 8, 17033 Neubrandenburg beauftragt.

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Abstimmungsergebnis:

8 Ja-Stimmen

2 Gegenstimmen

- Enthaltung

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Realisierung 2

 

 

20.05.2010  10:15:10    Schuhr, Volker  - Termin angelegt: 20.05.2010

 

02.06.2010  10:22:49    Holzerland, Gesa 

Vermerk:

zur Kenntnis genommen