11.05.2010 - 7 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- *
- Datum:
- Di., 11.05.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Sennewald informiert die Mitglieder, dass zwischenzeitlich bereits die Genehmigung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001 im Zusammenhang mit Lidl seitens des Landkreises vorliegt.
Für den Flächennutzungsplan ist der Vorlage ein Abwägungsvorschlag beigefügt sowie eine Kurzzusammenfassung der wesentlichen Stellungnahmen, auf die Frau Sennewald kurz eingeht.
Auch Herr Lehmann ergänzt, dass das Einzelhandelskonzept der Region Lübeck vorliegt und mit dem Einzelhandelskonzept Schönberg übereinstimmt.
Einige Stellungnahmen waren für die Ebene des Bebauungsplanes relevant und abzuarbeiten. Dies hat sich insoweit bereits mit der Genehmigung des B-Planes überholt.
Beschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung empfiehlt:
1. Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg fasst den Abwägungsbeschluss über die eingegangenen Stellungnahmen im Planverfahren. Es ergeben sich:
- zu berücksichtigende,
- teilweise zu berücksichtigende,
- nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Die Abwägung wird beschlossen.
2. Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses wird der abschließende Beschluss und Feststellungsbeschluss gefasst.
3. Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes ist bei der zuständigen Behörde, dem Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung zur Genehmigung zu beantragen.
4. Die Genehmigung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes ist dann ortsüblich bekannt zu machen.