11.05.2010 - 8 Abrundungssatzung der Stadt Schönberg für den B...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Sennewald erläutert kurz den Sachverhalt. Vor einigen Jahren ist der 1. Teil als Satzung beschlossen worden und bereits bebaut. Nach wasserrechtlichen Klärungen soll nun die Planung des 2. Teils fortgeführt und beendet werden. Eine wasserrechtliche Genehmigung seitens der Unteren Wasserbehörde des Landkreises liegt bereits vor. Der Geltungsbereich der Satzung ist im Grünen Weg etwas kleiner geworden, hier entstehen 2 Häuser, in der Marienstraße insgesamt 4 Häuser.

Sinnvoll ist die Aufnahme des Grabens in ein Gewässer 2. Ordnung, da die Voraussetzungen (mehrere Anlieger) vorliegen.

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Beschluss

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung empfiehlt.

1.       Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg billigt die Entwürfe der Planzeichnung der Satzung für den Bereich am Grünen Weg, Teil 2.

Die Entwürfe der Planzeichnung sind für das Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB im Verfahren zur Aufstellung der Satzung zu nutzen.

2.       Die Entwürfe der Planzeichnung sind für das Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB zu nutzen.

3.       Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB ist öffentlich bekannt zu machen. Der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

4.       Die Zuwegung zum hinter liegenden Ausgleichsflächengrundstück ist am Entwässerungsgraben entlang zu gewährleisten.

5.       Die Entwurfsunterlagen sind zur Sitzung der Stadtvertretersitzung vorzubereiten.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

6 Ja-Stimmen

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Anlagen zur Vorlage