08.07.2010 - 8 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Wohnanla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

1.       Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf hat die Aufstellung der Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Wohnanlage Forstweg“ bereits am 06.05.2010 beschlossen. Dieser Beschluss wird dahin konkretisiert, dass die Aufstellung der Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Wohnanlage am Forstweg“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. §13 a BauGB erfolgt.

Der Geltungsbereich für die Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 umfasst die Flurstücke 7/16 – 7/19; 7/24 – 7/29 vollständig sowie teilweise das Flurstück 28 der Flur 1 der Gemarkung Selmsdorf Dorf und ist im beiliegenden Plan durch die gestrichelte Linie umgrenzt.

Ziel und Zweck der Planung:

Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Anpassung an die aktuellen Nutzungserfordernisse und größtmögliche Beibehaltung des Maßes der baulichen Nutzung.

Die Größe der überbauten Grundfläche gem. § 19 Abs. 2 BauNVO wird weniger als 20.000 m² betragen.

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und §4 Abs. 1 wird abgesehen.

Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach §3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10 Abs. 4 wird abgesehen.

2.       Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf beschließt den Entwurf und die öffentliche Auslegung der 3.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Wohnanlage Forstweg“ der Gem. Selmsdorf

Der Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Wohnanlage am Forstweg“

(Stand Juni. 2010) bestehend aus Planzeichnung und Begründung wird in vorliegender

Fassung gebilligt.

Der vorliegende Entwurf ist nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen und die berührten

Behörden und Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (2) BauGB am Verfahren zu

beteiligen und über die Auslegung zu unterrichten.

3.              Die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 (2) BauGB soll im Parallelverfahren zur

              öffentlichen Auslegung durchgeführt werden.

4.              Der Beschluss ist gemäß § 2 (1) Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

9 Ja-Stimmen

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Realisierung 2

 

 

19.08.2010  17:36:32    Kopp, Antje  - Termin angelegt: 19.08.2010

 

18.03.2015  08:28:11    Behrens, Folke  - Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

18.03.2015  08:28:13    Behrens, Folke  - Status auf "Geprüft" gesetzt

 

18.03.2015  08:28:15    Behrens, Folke  - Status auf "Autorisiert" gesetzt

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Anlagen zur Vorlage