19.10.2010 - 9 Satzung der Stadt Schönberg über die Erhebung e...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Götze erläutert den Sachverhalt.

Nach eingehender Beratung wird sich darauf verständigt, im § 5 Abs. 4 folgende Zahlen zu ändern: 

… im Kalendermonat den Betrag von (200,00 € alt) auf NEU 500,00 € und somit die Mindestbesteuerung von alt 20,00 € auf NEU 50,00 €.

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Beschluss

Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung die nachfolgende Beschlussfassung einschließlich der eingebrachten Änderung:

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die Satzung der Stadt Schönberg über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten vom ………………(Ausfertigungsdatum).

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

4 Ja-Stimmen

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Anlagen zur Vorlage