28.10.2010 - 15 Veränderungssperre über den Geltungsbereich des...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Gremium:
- Gemeindevertretung Selmsdorf
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Do., 28.10.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Aufgrund der §§ 14 Abs. 1, 16 und 17 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I.S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I.S. 2585), beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf folgende Satzung:
§ 1 Verlängerung der Veränderungssperre
Die Geltungsdauer der Satzung der Gemeinde Selmsdorf über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 15 Windpark Selmsdorf vom 05.11.2008, bekannt gemacht am 19. Dezember 2008, wird gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB um 1 Jahr verlängert.
§ 2 Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre
(1) Diese Satzung tritt am Tage nach Bekanntmachung in Kraft.
(2) Die Veränderungssperre tritt außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist; spätestens 1 Jahr nach Inkrafttreten.
Hinweise:
Entschädigungen
Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Verlängerung der Veränderungssperre nach § 18 und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.
Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit der Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden ist (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Der Beschluss über die Verlängerung der Veränderungssperre ist gem. § 16 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Realisierung 2
22.11.2010 14:35:15 Schuhr, Volker - Termin angelegt: 22.11.2010
03.02.2011 17:13:17 Behrens, Folke - Termin geändert: 03.02.2011 / Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
03.02.2011 17:13:26 Behrens, Folke - mitverantw. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV / mitverantw. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Kortas-Holzerland / Status auf "Geprüft" gesetzt
03.02.2011 17:13:38 Behrens, Folke - Status auf "Autorisiert" gesetzt
03.02.2011 17:13:59 Behrens, Folke - verantw. Sachb. geändert: Folke Behrens --> (alle) / mitverantw. Amt geändert: Fachbereich IV --> (offen) / Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
03.02.2011 17:14:13 Behrens, Folke - verantw. Sachb. geändert: (alle) --> Folke Behrens / mitverantw. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV / mitverantw. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Kortas-Holzerland / Status auf "Geprüft" gesetzt
03.02.2011 17:14:16 Behrens, Folke - Status auf "Autorisiert" gesetzt
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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915,9 kB
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