10.03.2011 - 12 Satzung der Gemeinde Selmsdorf über den Bebauun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Gemeindevertretung Selmsdorf
- Datum:
- Do., 10.03.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
1. Die Gemeindevertretung hat die während der Beteiligung der berührten Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft: siehe Anlage. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Die Gemeindevertretung stellt fest, dass während der öffentlichen Auslegung von Seiten der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen vorgebracht wurden.
2. Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden, die Stellungnahmen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
3. Aufgrund des § 10 i.V.m. § 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414) einschließlich aller rechtswirksamen Änderungen beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 13 der Gemeinde Selmsdorf als Satzung. Die Festsetzungen zur äußeren Gestaltung baulicher Anlagen werden gemäß § 86 LBauO M-V als Satzung beschlossen.
4. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 13 wird gebilligt.
5. Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 13 ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung und die Begründung dazu eingesehen und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.
