20.09.2012 - 11 Widerspruch des leitenden Verwaltungsbeamten de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Gemeindevertretung Selmsdorf
- Datum:
- Do., 20.09.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Monika Döbler
- Beschluss:
- abgelehnt
Beschluss
a) Da der Widerspruch der Stellvertreterin des leitenden Verwaltungsbeamten gegen den Beschluss VO/3/0243/2012 1. Satzung zur Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeindevertretung Selmsdorf vom 16.08.2012 fristgemäß und schriftlich mit Begründung eingelegt wurde, beschließt die Gemeindevertretung, dass dieser Widerspruch zulässig ist.
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimmen
- Gegenstimmen
1 Enthaltung
Beschluss
b) Die Gemeindevertretung entscheidet gemäß § 142 Abs. 4 KV M-V i.V.m. § 33 KV M-V erneut über die, durch die Verwaltung vorgelegte Fassung zur 1. Satzung zur Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung. Der § 3 der Satzung hat folgenden Wortlaut: Diese Satzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
61,2 kB
|