25.10.2012 - 6 Antrag auf Teileinziehung nach dem Straßen- und...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bürgermeister Behrens erläutert den Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage. Nach einer ausführlichen Diskussion wird folgender Beschluss gefasst.

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Beschluss

Die Gemeindevertretung Lockwisch beschließt, ein Teileinziehungsverfahren gemäß § 9 Abs. 2 StrWG M-V bei der Straßenaufsichtsbehörde, dem Landkreis NWM, für die Straße Rupensdorf-Lockwisch zu beantragen. Die Straße Lockwisch-Rupensdorf soll mit einer Gewichtsbeschränkung von 7,5 to und dem Zusatzschild „Anlieger frei“ versehen werden, um lediglich den landwirtschaftlichen Anliegerverkehr zuzulassen. Der Schülerverkehr (Kraftomnibusse) sowie das Befahren mit Privat Pkws soll zugelassen werden.

Finanzielle Auswirkungen: Kosten für die Beschilderung der Straße

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

5 Ja-Stimmen

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Anlagen zur Vorlage