31.01.2013 - 20.7 Antrag der CDU-Fraktion: Umnutzung Gemeindehaus
Grunddaten
- TOP:
- Ö 20.7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Selmsdorf
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Do., 31.01.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- Fraktion
- Bearbeiter:
- Janina Völz
- Beschluss:
- abgelehnt
Beschluss
1. Die Gemeindevertretung beschließt, für den unter Ziff. 1 bis 5 dargestellten Sachverhalt entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 35.000,00 Euro in den Haushalt 2013 einzustellen. Der Sachverhalt unterliegt der Selmsdorfer Kulturszene.
a) 5.000 Euro für Büroeinrichtung, Kommunikationstechnik
b) 30.000 Euro Personalkosten
2. Die Gemeindevertretung beschließt, für den nach Ziff. 6 bis 11 dargestellten Sachverhalt entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 3.000,00 Euro in den Haushalt 2013 einzustellen. Der Sachverhalt unterliegt der Beschlusslage aus VO/3/0188/2011 und VO/7/0161/2011, einbezogen Ziff. 9.
3. Die Gemeindevertretung beschließt, für den nach Ziff. 12 und 13 dargestellten Sachverhalt entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 60.000,00 Euro in den Haushalt 2013 einzustellen. Der Sachverhalt unterliegt der Beschlusslage aus ............................
a) 25.000 Euro Bibliothekseinrichtungen
b) 35.000 Euro Baukosten
4. Die Amtsverwaltung wird gebeten, den Planungs- und Finanzierungshorizont für das Bauvorhaben zu ermitteln und in Fortschreibung der Beschlussvorlagensystematik darzustellen. Fördermittel sind nach Ziff. 8 zu prüfen und entsprechend des Antragsverfahrens vorzunehmen.
5. Die Finanzierung unterliegt zurzeit der hauswirtschaftlichen Sperre gemäß § 51 KV M-V vom 22.11.2012 durch den Bürgermeister der Gemeinde Selmsdorf und in Ablösung dieser durch die Vorschriften der Interimswirtschaft ab 2013 und der Nichtberücksichtigung im 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012, Haushaltsmittel einzustellen.
6. Baubeginn für das Bauvorhaben Erweiterung Gemeindebibliothek, II. Halbjahr 2013, Fertigstellung III. Halbjahr 2013.
7. Für das Bauvorhaben selbst sollen Fördermittel des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Sparkassenstiftung, Förderung EU-Mittel, Toto- und Lottomittel, zinsgünstige Kredite KFW Förderbank, Sponsoren und Eigenleistung in Anspruch genommen werden. Weiterführende Fördermittel sind zu prüfen.
8. Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Wohnungen im Ober- und Dachgeschoß des Gemeindehauses im Falle einer Freiräumung, bzw. Auszuges, den Wohnungsmarkt nicht mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Vorgang unterliegt Ziff. 1 bis 4 des dargestellten Sachverhaltes zur Umnutzung und Fortschreibung der konzeptionellen Entwicklung Gemeindehaus, Lübecker Straße 35.
Änderungen zum vorgenannten Beschluss bedürfen der Zustimmung der Gemeindevertretung.
Realisierung 2
25.02.2013 10:22:55 Kopp, Antje - Termin angelegt: 11.03.2013 / Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
25.02.2013 10:22:58 Kopp, Antje - Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt
26.02.2013 08:59:12 Pristaff, Inke - Status auf "In Bearbeitung" gesetzt
26.02.2013 08:59:17 Pristaff, Inke - Status auf "Erledigt" gesetzt
12.04.2013 08:19:06 Kopp, Antje - Status auf "Geprüft" gesetzt
12.04.2013 08:19:09 Kopp, Antje - Status auf "Autorisiert" gesetzt
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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66 kB
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