12.03.2013 - 6 Antrag zur Nutzung des Strandbereiches für eine...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Antragsteller selbst, Herr Gade anwesend. Es wird Herrn Gade Rederecht erteilt. Er stellt sich vor und erläutert im Wesentlichen noch einmal sein Vorhaben. Zwischen Neustadt und Wismar gibt es ein derartiges Unternehmen nicht. Kitesurfen wird voraussichtlich olympische Sportart werden. Herr Gade wird als Einzelunternehmer tätig sein ohne feste Station, feste Bauten werden nicht benötigt. Treffpunkt mit den Teilnehmern wird der Parkplatz sein. Das Auto bleibt hier stehen, erforderliche Utensilien werden zu Fuß mitgenommen. Der Unterricht erfolgt im stehtiefen Bereich. Der Kundenbereich erstreckt sich von Lübeck bis Boltenhagen. Der Strand ist sehr geeignet aufgrund westlicher sowie auflandiger Winde. Die Gruppe besteht aus 2-6 Personen ab einem Alter von 12-13 Jahren pro Lehrer. Einzelstunden sind möglich. Maximal 2 Gruppen pro Tag und Lehrer sind möglich. Somit sind es in diesem Fall max. 12 Pers./ Tag.

Der Sicherheitsabstand zu Badenden muss die doppelte Leinenlänge betragen, die normalenge beträgt 25 m. Als Standort würde Herr Gade Barendorf Seestern oder Pötenitz, Strandzugang 2 bevorzugen.

Auf Lübecker Seite sind mehrleinige Lenkdrachen verboten, es gibt jedoch Tendenzen, dies aufzuheben.

 

Herr Hey schlägt die Strandzugänge 12 sowie den Bereich zwischen 9 und 10 vor.

 

Herr Gade informiert zudem, dass er bereits Erfahrungen im Rahmen von Arbeitsgruppen der Managementplanung zu FFH-Gebieten / Natura 2000-Gebieten gesammelt hat. Im Rahmen dieser Bearbeitung gibt es Regelungsmöglichkeiten zur Festlegung von Surfzonen, so dass sich damit das in der Sitzung angesprochene Thema der Wildkiter erledigt.

 

Herr Matzke bedankt sich bei den Ausführungen von Herrn Gade.

Es erfolgt sodann die Beschlussfassung.

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Beschluss

Der Ausschuss für Tourismus, Wirtschaft und Verkehr empfiehlt:

Die Stadtvertretung Dassow beschließt, Herrn Frank Gade aus 23923 Herrnburg, Hauptstraße 27, die Sondernutzungserlaubnis zum Betreiben einer mobilen Wassersportschule vor den Strandzugängen 9 und 12 zu erteilen. Die Genehmigung gilt bis zum jeweils 31.12. und verlängert sich bei Nichtkündigung um ein Jahr.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

6 Ja-Stimmen

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Anlagen zur Vorlage