25.04.2013 - 8 Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Ge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Selmsdorf
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Do., 25.04.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Albeck erläutert noch einmal die Bedeutung und Wichtigkeit der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes. Die Gemeinde Selmsdorf schafft hier für die nächsten zehn bis fünfzehn Jahre die Voraussetzung für die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde. Die vorliegenden Unterlagen werden seitens der Gemeindevertreter erörtert. Im Ergebnis ergeht folgender
Beschluss
Die ausgewiesene Wohnbaufläche südlich des Kanals in der Ortslage Selmsdorf ist Richtung Wald derart zu vergrößern, dass die Fläche begradigt wird.
Abstimmungsergebnis:
8 Ja-Stimmen
- Gegenstimmen
1 Enthaltung
Herr Kniep schlägt vor, in der Ortslage Selmsdorf die Fläche für Sonderbedarf im Bereich des Sportplatzes in der ausgewiesenen Tiefe bis zur Straße nach Hof Selmsdorf auszuweiten. Es erfolgt die Abstimmung zu diesem Beschlussvorschlag:
Abstimmungsergebnis:
4 Ja-Stimmen
4 Gegenstimmen
1 Enthaltung
Sodann erfolgt die Beschlussfassung zum Beschlussvorschlag laut Vorlage mit der beschlossenen Ergänzung der Wohnbaufläche am Kanal.
Beschluss
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf beschließt die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Gemeindegebiet (siehe Übersichtplan in der Anlage). Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Der Vorentwurf der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sowie der Vorentwurf der Begründung werden gebilligt.
3. Die Gemeinde beschließt, mit dem Vorentwurf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ortsüblich bekannt zu machen.
Realisierung 2
30.05.2013 12:58:23 Kopp, Antje - Termin angelegt: 30.05.2013
14.08.2013 13:14:55 Behrens, Folke - mitverantw. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV / mitverantw. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Kortas-Holzerland / Termin geändert: 30.09.2013 / Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
14.08.2013 13:14:58 Behrens, Folke - Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt
14.08.2013 13:15:01 Behrens, Folke - Status auf "In Bearbeitung" gesetzt
16.03.2015 14:24:44 Behrens, Folke - Status auf "Geprüft" gesetzt
16.03.2015 14:24:45 Behrens, Folke - Status auf "Autorisiert" gesetzt