14.05.2013 - 6 Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplane...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Di., 14.05.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Löschwasserproblematik des Plangebietes kann durch Setzen eines Hydranten gesichert werden. Gemäß Abstimmung des Planungsbüros folgt die Immissionsschutzbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg der Einschätzung der Stadt Dassow, dass der Bereich als Mischgebiet zu beurteilen ist. Eine schriftliche Bestätigung steht noch aus, wurde jedoch erbeten. Somit kann der Abwägungsbeschluss gefasst werden.
Beschluss
Der Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Umwelt empfiehlt:
1. Die auf Grund der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Stadt Dassow unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Es ergeben sich
- zu berücksichtigende,
- nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.
Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.