29.04.2014 - 6 Bebauungsplan der Hansestadt Lübeck Nr. 33.05.0...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Nach Erörterung des Sachverhaltes durch Herrn Bürgermeister Ploen fassen die Mitglieder des Hauptausschusses folgenden

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Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt:

Die Stadtvertretung Dassow hat bereits die Planungsabsichten der Hansestadt Lübeck im Zusammenhang mit der 98. Änderung des Flächennutzungsplanes bereits 2008 und 2010 zur Kenntnis genommen und Stellungnahmen abgegeben, die wie folgt lauteten:

 

Unter der Voraussetzung, dass die Hansestadt Lübeck den Nachweis führt, dass negative Auswirkungen auf die Stadt Dassow einschließlich der Ortsteile Pötenitz und Harkensee ausgeschlossen werden, hat die Stadtvertretung der Stadt Dassow keine Bedenken vorzubringen. Hierzu hat die Hansestadt Lübeck den Nachweis zu führen, dass die vorhandene Infrastruktur der Stadt Dassow insbesondere zwischen dem Priwall und der Bundesstraße nicht zusätzlich belastet wird. Es ist sowohl ein verkehrstechnischer Nachweis sowie eine FFH-Verträglichkeit unter Berücksichtigung der touristischen Entwicklung der Stadt Dassow durchzuführen.

Gleichzeitig möchte die Stadt Dassow darauf hinweisen, dass eine bloße Stellungnahme im Rahmen der Lübecker Entwicklungsabsichten nicht als ausreichend geeignet erscheint. Die Stadt Dassow erarbeitet derzeit eine Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet „ste Klützer Winkel und Ufer von Dassower See und Trave (DE 2031- 301)“ im Küstenbereich der Gemeinde Stadt Dassow unter Berücksichtigung der Entwicklung in den Ortslagen Pötenitz, Rosenhagen, Harkensee und Barendorf. Daher hält die Stadt Dassow einen dringenden Informationsaustausch mit der Hansestadt Lübeck für erforderlich und bittet um einen Gesprächstermin zur Darstellung der Inhalte und Ziele der FFH Verträglichkeit.

Nach Sichtung der nun vorliegenden Unterlagen der 98. F-Planänderung sowie zum Bebauungsplan Nr. 33.05.00 der Stadt Lübeck ist folgendes festzustellen:

In Bezug auf die Gebiete Europäischer Bedeutung wird in den Planunterlagen auf die Gebiete Traveförde und angrenzende Flächen sowie das EU Vogelschutzgebiet Traveförde eingegangen.

Auswirkungen für das FFH-Gebiet Küste Klützer Winkel und Ufer von Dassower See und Trave werden nicht bewertet. Auch Auswirkungen auf das SPA Vogelschutzgebiet Feldmark und Uferzone an Untertrave und Dassower See finden sich nicht.

Hier hat die Hansestadt Lübeck nachzuweisen, dass eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes im FFH-Gebiet ste Klützer Winkel und Ufer von Dassower See und Trave durch die geplante Maßnahme Priwall-Waterfront nicht eintritt. Dabei sind die Ziele im vorliegenden Entwurf des Flächennutzungsplanes der Stadt Dassow für den nördlichen Teil (ehem. Gemeinden Pötenitz und Harkensee) zu berücksichtigen.

Insbesondere unter dem Bezug auf die Stellungnahme der Hansestadt Lübeck zum Entwurf des nördlichen (Teil-)Flächennutzungsplanes ist hier eine rechtseindeutige Darlegung wichtig.

Daher hält die Stadt Dassow einen gemeindenachbarlichen Informationsaustausch mit der Hansestadt Lübeck für dringend erforderlich und bittet nochmals um einen Gesprächstermin.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

5 Ja-Stimmen

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Anlagen zur Vorlage