22.04.2014 - 5.6 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 32 der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Mahnel erörtert den Bebauungsplan. Die Planungsabsichten wurden bereits in einem Bauausschuss erörtert.

Der Geltungsbereich hat sich entsprechend dargestelltem Geltungsbereich reduziert, da der Eigentümer des weiteren Teils keine Absichten erklärt hat.

Der Bauausschuss hält an den Planungsabsichten, auch für den kleineren Geltungsbereich, fest. Es erfolgt die Beseitigung eines städtebaulichen Missstandes und die Aufwertung des Ortseingangsbereiches.

Reduzieren

Beschluss:
Der Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Umwelt empfiehlt:

Die Stadtvertretung der Stadt Dassow fasst den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 32r das Gebiet südlich / südwestlich des Travemünder Weges.

  1. Die Planbereichsgrenzen sind in der Anlage dargestellt. Es handelt sich um die umgrenzten Flächen, die wie folgt begrenzt werden:
    • im Norden                            durch die K45,
    • im Süden                             durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,
    • im Westen                            durch eine vorhandene Wegefläche.
  2. Die Planungsziele bestehen in Folgendem:
    • Nachnutzung einer bereits anthropogen vorbelasteten Fläche.
    • Klärung der naturschutzfachlichen Anforderungen unter Bezug auf den Standort und die umgebende NATURA 2000 Gebiete.
    • Überprüfung der schallschutztechnischen Anforderungen.
    • Realisierung einer Wegeverbindung zur Ortslage Dassow über den Kirchsteig.
  3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
  4. Die Planungsanzeige ist an das Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg mit dem entsprechenden Ziel zu versenden.
  5. Die Ausarbeitung eines Vorentwurfs soll auf der Basis des vorliegenden Städtebaulichen Konzeptes erfolgen.
Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

5 Ja-Stimmen

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage