01.09.2014 - 7 Schulentwicklungsplanung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Mo., 01.09.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Anke Lütgens-Voß
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Frau Michael Frau Lütgens-Voß vom Amt Schönberger Land und erteilt Frau Lütgens-Voß das Wort.
Frau Lütgens-Voß erläutert anhand der Beratungsvorlage und der dazugehörigen Anlagen ausführlich die Schulentwicklungsplanung für den Planungszeitraum 2015-2020. Dabei geht sie insbesondere auf die Schülerströme ein und macht hier darauf aufmerksam, dass die Schüler, die in einer freien Schule beschult werden, hier nicht berücksichtigt wurden. Auch weist sie darauf hin, dass die vorliegenden Zahlen anhand der Meldedaten erstellt wurden. Des Weiteren merkt sie an, dass nicht alle Schüler nach der 6. Klasse aus Selmsdorf nach Dassow wechseln, da die Schüler ein Wahlrecht haben. Nach der jetzigen Prognose sieht es für die Schule Dassow hinsichtlich der Bestandsfähigkeit sehr gut aus.
Herr Ploen gibt sodann umfangreiche Erläuterungen zu den aktuellen Schuleinzugsbereichen und zur entsprechenden aktuellen Satzung. Dabei geht er insbesondere darauf ein, wo die Schüler überall beschult werden können und berichtet, dass die erst Vereinbarung mit der Gemeinde Selmsdorf für die Beschulung der Schüler ab der Klasse 7 verlängert wurde. Auch macht Herr Ploen darauf aufmerksam, dass die Stadt versuchen sollte, auch Schüler aus Roggenstorf an der Schule in Dassow zu beschulen, da die Schule in Damshagen – zu deren Einzugsbereich Roggenstorf gehört - voraussichtlich geschlossen wird. Das sollte in die abzugebende Stellungnahme für die Schulentwicklungsplanung mit einfließen.
Sodann gibt Frau Lütgens-Voß noch einmal einen Überblick über die Anzahl der Dassower Schüler, die an anderen Schulen beschult wurden und stellt abschließend fest, dass die Bestandsfähigkeit der Grundschule und der Regionalschule gesichert ist.
Herr Ploen bittet abschließend, den Beschlussvorschlag unter Punkt III Einzugsbereiche, vorletzter Satz, wie folgt zu ändern:
„Für den Fall der Auflösung der Schule Damshagen bekundet die Stadt Dassow ihr Interesse an der Aufnahme der Schüler aus Roggenstorf.“
Beschluss:
Der Ausschuss für Soziales, Bildung und Kultur empfiehlt:
I. Darstellung der Schülerströme (Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses)
- Entwicklung im Planungszeitraum 01.08.2015 – 31.07.2020
sowie im Prognosezeitraum 01.08.2020 – 31.07.2025
a) Klassenstufen 1 – 4
Im Planungszeitraum 2015/16 bis 2019/20 wird sich die Gesamtschülerzahl zwischen 135 und 150 Schülern bewegen. Für diesen Zeitraum kann eine Zweizügigkeit im Grundschulbereich gewährleistet werden.
Im Prognosezeitraum 2020/21 bis 2024/25 wird die Gesamtschülerzahl zwischen 127 und 130 Schülern liegen. Für den Prognosezeitraum wird eine Zweizügigkeit für die Klassenstufen 1 – 4 angenommen. Die geforderte Ein- bzw. Mehrzügigkeit kann ebenfalls gewährleistet werden. Die Bestandsfähigkeit der Schulart Grundschule ist somit nachgewiesen.
b) Klassenstufen 5 bis 10
In den Klassenstufen 5 – 10 beläuft sich die Gesamtschülerzahl im Planungszeitraum zwischen 281 und 410 Schülern. Im Planungszeitraum kann für die Klassenstufen 5 die geforderte Mindestschülerzahl sowie eine Zweizügigkeit nachgewiesen werden.
Im Prognosezeitraum 2020/21 bis 2024/25 liegt die Gesamtschülerzahl zwischen 383 und 418 Schülern. Im Prognosezeitraum kann durchgängig in allen Klassenstufen eine Zweizügigkeit bzw. Dreizügigkeit nachgewiesen werden.
Somit ist die Schulart Regionale Schule gesichert.
Die erarbeitete Schülerprognose beruht ausschließlich aus den Daten des Melderegisters (Schuljahre 2015/16 bis 2020/21), wobei mit einem Durchschnittswert in Höhe von 33 % als Übergang im Anschluss an die Klassenstufe 6 (schulartenunabhängige Orientierungsstufe) an andere Schulen gerechnet worden ist.
Die Darstellung der Schülerströme ab dem Schuljahr 2015/16 berücksichtigt nicht die Auswirkungen der freien Schulwahl ab Klassenstufe 5 und deren Auswirkungen auf die Anzahl der Klassen je Jahrgangsstufe. Ferner kann die tatsächliche Inanspruchnahme der Wahlmöglichkeit für Schüler aus Kalkhorst nicht abgebildet werden.
II. Schulraum- und Sportflächenbilanzen (Anlage 2 ist Bestandteil des Beschlusses)
Die Schulraum- und Sportflächenbilanzen haben sich nicht wesentlich gegenüber der vorhergehenden Schulentwicklungsplanung verändert. Der beabsichtigte Gebäudetausch konnte realisiert werden. Bei den Investitionen sind folgende Veränderungen eingetreten:
Energetische Sanierungsarbeiten und Brandschutzarbeiten am Grundschulgebäude sind erfolgt.
Eine Schulerweiterung sowie Erneuerung der Fachunterrichtsräume wurde realisiert. Es wurde eine Verbindung zwischen den Gebäudeteilen geschaffen. Die Außensportanlage wurde neu errichtet.
III. Einzugsbereiche
Für die Regionale Schule mit Grundschule gelten entsprechend der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen öffentlicher Schulen des Landkreises Nordwestmecklenburg vom 28.01.2014 folgende Einzugsbereiche:
Für den Grundschulteil:
Dassow, Barendorf, Benckendorf, Feldhusen, Flechtkrug, Groß Voigtshagen, Harkensee, Holm, Johannstorf, Kaltenhof, Klein Voigtshagen, Lütgenhof, Pötenitz, Prieschendorf, Rosenhagen, Schwanbeck, Tankenhagen, Volkstorf, Wieschendorf, Wilmstorf.
Für den Regionalschulteil zusätzlich:
Selmsdorf, Hof Selmsdorf, Lauen, Sülsdorf, Teschow, Zarnewenz,
Kalkhorst, Dönkendorf, Groß Schwansee, Hohen Schönberg, Klein Pravtshagen, Neuenhagen, Klein Schwansee. Wobei für die Schüler aus der Gemeinde Kalkhorst auf Elternwunsch die Möglichkeit der Beschulung in Klütz besteht.
Vor dem Hintergrund der freien Schulwahl sollte der bestehende Einzugsbereich nicht verringert werden. Zur Abrundung/Ergänzung des Einzugsbereichs sollte für den Fall der Auflösung der Schule Damshagen die Stadt Dassow ihr Interesse an der Aufnahme der Schüler aus Roggenstorf bekunden.
IV. Künftige Schulstruktur
Regionale Schule mit Grundschule Dassow.
Bedingt durch die Aufnahmekapazität der Regionalen Schule mit Grundschule Dassow werden die Schüler aus Selmsdorf in den Jahrgangsstufen 5 und 6 in der Außenstelle in Selmsdorf beschult.
Die Regelung der Kostentragung wurde von beiden Kommunen im Dezember 2013 auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Die Stadt Dassow ist zentraler Ort in der Region Westmecklenburg. Für die künftige Weiterentwicklung der Stadt Dassow ist es von besonderer Bedeutung, dass die Schularten Grundschule und Regionale Schule angeboten werden können. Der Ausweisung von weiteren Wohneinheiten sowie der Ansiedlung künftiger Gewerbebetriebe muss auch im Bildungsangebot Rechnung getragen werden.
Realisierung 2
03.09.2014 14:29:43 Waschow, Heike - Termin angelegt: 03.09.2014
03.09.2014 14:29:54 Waschow, Heike - mitverantw. Amt geändert: Fachbereich I --> (offen)
28.10.2014 15:24:46 Lütgens-Voß, Anke - Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
28.10.2014 15:24:49 Lütgens-Voß, Anke - Status auf "Geprüft" gesetzt
28.10.2014 15:24:51 Lütgens-Voß, Anke - Status auf "Autorisiert" gesetzt
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
51,5 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
36,5 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
390,5 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
33,5 kB
|