09.09.2014 - 5 Beteiligung der Wohnsitzgemeinde nach dem Kinde...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Vogler erläutert die Vorlage und das Ergebnis der Entgeltverhandlungen für die Kita Peermoor“.

Im Verlauf der Erörterung fragt Herr Borrmann nach, ob seitens der Gemeinde das Recht besteht, beim Träger nachzufragen, ob der avisierte Personalstand erreicht worden ist.

Hierzu wird ausgeführt, dass dies Aufgabe des Kreisjugendamtes (Fachaufsicht) ist.

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Beschluss:

Die Gemeinde Lüdersdorf beschließt folgende finanzielle Beteiligung der Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthaltes (§ 20 KiföG) mit 50% für die Kinderkrippe und den Kindergarten der Kindertagesstätte „Peermoor“ in Herrnburg ab 01.06.2014:

 

1a. Kindergarten

Einrichtung/

Betreuungs-

WSA

Träger

art

 

 

 

 

Kita Herrnburg

ganztags

151,15 €

Peermoor/

Teilzeit

116,59 €

Diakonie

halbtags

101,06 €

 

1b. Kindergarten

Einrichtung/

Betreuungs-

Elternbeitrag

Träger

art

 

 

 

 

Kita Herrnburg

ganztags

151,14 €

Peermoor/

Teilzeit

116,58 €

Diakonie

halbtags

101,06 €

 

2a. Kinderkrippe

Einrichtung/

Betreuungs-

WSA

Träger

art

 

 

 

 

Kita Herrnburg

ganztags

296,84 €

Peermoor/

Teilzeit

212,52 €

Diakonie

halbtags

171,87 €

 

2b. Kinderkrippe

Einrichtung/

Betreuungs-

Elternbeitrag

Träger

art

 

 

 

 

Kita Herrnburg

ganztags

296,83 €

Peermoor/

Teilzeit

212,52 €

Diakonie

halbtags

171,86 €

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

5 Ja-Stimmen

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Anlagen zur Vorlage