09.10.2014 - 7 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29 der Stadt...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Hoot vom Planungsbüro Mahnel erhält von den Mitgliedern des Ausschusses einstimmig Rederecht und erörtert den bisherigen Stand des Bauleitverfahrens.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB durchgeführt. Bisheriger Knackpunkt war die nicht ausreichende Löschwasserversorgung.

Hierzu wurden neue Hydranten gesetzt, die den erforderlichen Löschwasserbedarf sichern.

Die Versickerungsmöglichkeit des Oberflächenwassers wurde durch Sondierungen geklärt.

Die Begründung zur Bebauung in der 2. Reihe wurde erweitert.

Die Abfallentsorgung (Wendehammer) bedarf einer grundsätzlichen Lösung und ist nicht im Zusammenhang nur für diesen B-Plan zu betrachten.

Im folgenden erfolgt die Beschlussfassung zur Abwägung.

Reduzieren

Beschluss:

Auf der Grundlage der Vorlagen VO/4/0703/2013 und VO/4/0703/2013-1 erfolgt nachfolgende Beschlussfassung:

  1. Die auf Grund der Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Stadt Dassow unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sind nicht eingegangen. Es ergeben sich

-       zu berücksichtigende,

-       nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 der Vorlage VO/4/0703/2013-1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

  1. Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

7 Ja-Stimmen

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage