28.10.2014 - 7 1. Satzungsänderung zur Satzung über die Stundu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Anpassung der Handlungswertgrenzen wie folgt:

Anspche können gestundet werden:

-          von der Kämmerin in Abstimmung mit dem Ltd. Verwaltungsbeamten bis 500 Euro

-          vom Bürgermeister ab 501 € bis 12.500 €

-          von der Gemeindevertretung nach Empfehlung des Finanzausschusses über

12.500 €

Ansprüche nnen niedergeschlagen werden:

-          von der Kämmerin in Abstimmung mit dem Ltd. Verwaltungsbeamten bis 500 €

-          vom Bürgermeister ab 501 € bis 12.500 €

-          von der Gemeindevertretung nach Empfehlung des Finanzausschusses über

12.500 €

-          Die Grenzen für den Erlass von Ansprüchen bleiben unverändert bestehen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

15 Ja-Stimmen

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=51557&selfaction=print