10.03.2015 - 14 Stellungnahme zum Schulentwicklungsplan und zum...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Gremium:
- Stadtvertretung Dassow
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Di, 10.03.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Anke Lütgens-Voß
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Ploen schildert ausführlich die Änderungen des Einzugsbereiches für die Regionale Schule mit Grundschule Dassow sowie der Außenstelle. Insbesondere die Veränderung durch den Weggang der Schüler aus Teilen aus Kalkhorst sowie das Wahlrecht für Schüler aus Roggenstorf werden erörtert.
Herr Matzke stellt für die SPD-Fraktion den Antrag zur Ergänzung des Beschlussvorschlages.
Beschluss:
Die Stadt Dassow nimmt den Schulentwicklungsplan und die beabsichtigten Festlegungen für den Einzugsbereich der Regionalen Schule mit Grundschule Dassow sowie für das Gymnasium Schönberg und der Allgemeinen Förderschule Schönberg zur Kenntnis und gibt zur Satzung über die Schuleinzugsbereiche folgenden Hinweis (zu Punkt 6):
Der Einzugsbereich für Selmsdorf (Selmsdorf, Hof Selmsdorf, Lauen, Sülsdorf, Teschow, Zarnewenz) gilt nur für den Regionalschulteil.
Eltern aus dem Einzugsbereich Kalkhorst (Kalkhorst, Dönkendorf, Groß Schwansee, Hohen Schönberg, Klein Pravtshagen, Neuenhagen, Klein Schwansee) sollen auf Wunsch das Wahlrecht zur Einschulung in die Regionale Schule Dassow erhalten.
Begründung:
Die Regionale Schule der Stadt Dassow war bislang örtlich zuständige Schule für die Gemeinde Kalkhorst, auch wenn den Eltern der Gemeinde Kalkhorst ein Wahlrecht für Einschulung nach Klütz zugestanden wurde. Die komplette, im Schulentwicklungsplan vorgesehene Ausgliederung von Kalkhorst aus dem Zuständigkeitsbereich der Regionalen Schule Dassow wird durch das im Schulentwicklungsplan vorgesehene Wahlrecht von Eltern der Gemeinde Roggenstorf für die Regionale Schule mit Grundschule Dassow nicht ausreichend kompensiert. Zur mittelfristigen Sicherung der Regionalen Schule Dassow ist zusätzlich zumindest das Wahlrecht für Eltern aus der Gemeinde Kalkhorst für die Regionale Schule in Dassow vorzusehen.
Realisierung 2
23.03.2015 10:20:14 Lütgens-Voß, Anke - Termin angelegt: 23.03.2015
23.03.2015 10:20:19 Lütgens-Voß, Anke - Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
23.03.2015 10:20:25 Lütgens-Voß, Anke - Status auf "Geprüft" gesetzt
23.03.2015 10:21:23 Lütgens-Voß, Anke - Status auf "Autorisiert" gesetzt
Anlagen zur Vorlage
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