10.03.2015 - 6 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 34 der Stadt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- *
- Gremium:
- Stadtvertretung Dassow
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Di, 10.03.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Auf Antrag wird das Rederecht für Frau Hoot vom Planungsbüro Mahnel erteilt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig mit
15 Ja-Stimmen
Frau Hoot erläutert ausführlich die Planungsziele und geht auf die abwägungsrelevanten Hinweise ein. So hat der Zweckverband darauf hingewiesen, dass höhere Kosten für den Planungsträger zur Herstellung des Trinkwasseranschlusses entstehen. Die Kirchenkreisverwaltung hat grundsätzlich keine Einwände gegen die Planung, erwartet aber die Übernahme der Pflegeleistungen für die Wald- und Biotopflächen durch die Stadt. Unter anderem sind 3 Stellungnahmen von Privatpersonen eingegangen. Weiterhin geht sie ausführlich auf die Abwägung der nicht berücksichtigten Standorte für den Kita-Bau ein.
An der anschließenden Erörterung beteiligen sich Herr Matzke, Frau Döbler und Frau Brauer.
Es wird darauf hingewiesen, dass es Ziel ist, den ruhenden Verkehr auf dem Grundstück selbst unterzubringen.
Abschließend wird auf folgende notwendige Änderungen in der Abwägungstabelle hingewiesen:
Auf Seite 18, Auswertung zu St. IV.2, zu 2. muss es heißen: "Das Veranstaltungsgelände ist weiterhin nutzbar; eine Einbeziehung der derzeitigen Sport- und Freizeitanlage und geplanten Kita in die Veranstaltungsfläche ist nicht vorgesehen."
Auf Seite 35, Auswertung zu St. II.7, zu 5. soll ergänzt werden: "Die Trinkwasserversorgung ist mit dem ZVG und den Planungsbeteiligten abzustimmen."
Die Abwägungstabelle ist entsprechend zu korrigieren bzw. zu ergänzen.
Die Stadtvertretung Dassow fasst unter Beachtung der vorstehenden Änderungen/Ergänzungen zur Abwägungstabelle folgenden
Beschluss:
1. Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB hat die Stadt Dassow unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Es ergeben sich
- zu berücksichtigende,
- teilweise zu berücksichtigende und
- nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.
Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses und besteht aus der tabellarischen Zusammenstellung.
2. Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
3. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die zugehörige Begründung werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
4. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Hierauf ist in der ortsüblichen Bekanntmachung hinzuweisen.
5. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Dassow deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Realisierung 2
23.03.2015 10:11:51 Lütgens-Voß, Anke - Termin angelegt: 23.03.2015
23.03.2015 10:11:59 Lütgens-Voß, Anke - mitverantw. Amt geändert: Fachbereich IV --> (offen)
23.03.2015 10:15:48 Schuhr, Volker - mitverantw. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV / mitverantw. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Kortas-Holzerland / Termin geändert: 30.06.2015 / Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
26.03.2015 09:50:32 Schuhr, Volker - Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt
03.06.2015 14:06:06 Kortas-Holzerland, Gesa - Status auf "In Bearbeitung" gesetzt
Vermerk:
Beteiligungsverfahren wurde durchgeführt. Abwägungsbeschluss ist in den Gremien zur Beschlussfassung.
03.06.2015 14:06:12 Kortas-Holzerland, Gesa - Status auf "Erledigt" gesetzt
07.07.2015 09:44:34 Schuhr, Volker - Status auf "Geprüft" gesetzt
07.07.2015 09:45:06 Schuhr, Volker - Status auf "Autorisiert" gesetzt
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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3,2 MB
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2
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2,5 MB
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3
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28,2 kB
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4
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(wie Dokument)
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3,8 MB
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