12.05.2015 - 8 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 34 der Stadt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- *
- Datum:
- Di, 12.05.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Hoot vom Planungsbüro Mahnel erhält einstimmig Rederecht und geht auf die wesentlichen vorhandenen Stellungnahmen ein.
Eine Stellungnahme der Kirche als direkt Betroffener fehlt im Rahmen der 2. Beteiligung noch.
Hier sollte bis zum Satzungsbeschluss die Pflege der Flächen über Vereinbarung geregelt sein. Ebenso ist mit dem Forstamt die Regelung bzw. Sicherung der Pflege der stadteigenen Flächen abzustimmen (z. B. Baulast).
Im Weiteren geht Frau Hoot auf die neue Diskussion der Baugrenzenverkleinerung im B-Plan ein und verweist auf mögliche Folgen (erneutes Beteiligungsverfahren, zukünftige Einschränkungen bei Erweiterungsnotwendigkeit). Grund ist die Minimierung der erheblichen monatlichen Abwasserkosten, die auf Grundlage der Baugrenzenfläche durch den Zweckverband berechnet wurden, jedoch mit dem jetzigen Baukörper nicht vollständig ausgenutzt werden.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Tourismus empfiehlt der Stadtvertretung den Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss unter Prüfung, ob mit dem Zweckverband eine Sondervereinbarung zur Abwassergebührenberechnung (Stundung) möglich ist oder es eine Verkleinerung der Baugrenzenfläche erfordert. Im letzteren Fall ist die Abstimmung mit dem Planungsamt des Landkreises Nordwestmecklenburg zum Aufstellungsverfahren (Erforderlichkeit einer erneuten Beteiligung) des Bebauungsplanes zu führen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,1 MB
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