02.07.2015 - 4 Flächennutzungsplan der Stadt Dassow (nördliche...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Hauptausschuss der Stadt Dassow
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Do, 02.07.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Matzke verteilt eine bildliche Darstellung der Widerspruchsvarianten an alle Hauptausschussmitglieder. Er erläutert die Beschlussvorlage und berichtet von den Ergebnissen der Beratung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Tourismus.
Herr Ploen informiert ergänzend von Gesprächen mit dem Landkreis NWM in dieser Angelegenheit.
Beschluss:
Die Stadt Dassow hat den Bescheid zur Teilgenehmigung des Flächennutzungsplanes erhalten und ist in Widerspruch zur Entscheidung des Landkreises für die Bereiche in „Seestern“ Barendorf und Johannstorf gegangen.
Die Stadt Dassow hat Abstimmungen zur Vereinbarkeit der Ziele der Darstellung des Flächennutzungsplanes mit den Anforderungen der Genehmigungsbehörde geführt.
Im Ergebnis kommt die Stadt Dassow zu folgenden Entscheidungen:
- Johannstorf Wohnbauflächen
Für die Wohnbauflächen wird eine Überprüfung der Auswirkungen auf das SPA-Gebiet vorgenommen und erneut der Antrag auf Genehmigung des Flächennutzungsplanes für die Teilflächen gestellt.
Abstimmungsergebnis:
- Ja-Stimmen
5 Gegenstimmen
- Enthaltung
- Schloss Johannstorf
a) Für das Schloss Johannstorf werden die Eingangsdaten für die Beurteilung der Betreibung und Entwicklung des Schlosses Johannstorf eingeholt. Auf der Grundlage der Eingangsdaten werden die Überprüfungen auf SPA-Verträglichkeit, insbesondere durch die Auswirkungen der Besucher beurteilt und bei Vereinbarkeit mit den Anforderungen zum Schutzziel und Schutzzweck des SPA-Gebietes erneut der Antrag auf Genehmigung der Teilflächen gestellt
Abstimmungsergebnis:
- Ja-Stimmen
5 Gegenstimmen
- Enthaltung
b) unter Berücksichtigung der Anforderungen des § 35 Abs. 4 BauGB (erhaltenswerte Bausubstanz als Denkmal) wird zukünftig bei Belassung der Flächen im Außenbereich ein Antrag auf Bau- und Nutzungsgenehmigung gestellt. Die Ausweisung erfolgt auf einer Karte mit Darstellung der Haupt- und Nebengebäude.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig mit
5 Ja-Stimmen
- „Seestern“ Barendorf
Für den Bereich „Seestern“ Barendorf werden weiterhin touristische Ziele und Ziele der Verbesserung der Versorgung und Infrastruktur untersucht. Voraussetzung ist die Vereinbarkeit der raumordnerischen Beurteilung des zuständigen Amtes für Raumordnung und Landesplanung mit der Beurteilung der Genehmigungsbehörde für den Flächennutzungsplan (Landkreis Nordwestmecklenburg). Durch den Vorhabenträger ist eine Prüfung für die Errichtung der Pension vorzulegen mit den entsprechenden Nachweisen der Verträglichkeit des Vorhabens, um eine Entscheidung zur Berücksichtigung der Flächen im Flächennutzungsplan als Sondergebiet Beherbergung, Versorgung und Infrastruktur für die Stadt Dassow vorzubereiten und zu begründen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig mit
5 Ja-Stimmen
Unter Berücksichtigung des Abstimmungsergebnisses sind die entsprechenden Schritte einzuleiten.
Realisierung 2
24.07.2015 08:08:45 Bremer, Anika - Termin angelegt: 24.07.2015
24.07.2015 08:08:51 Bremer, Anika - mitverantw. Amt geändert: Fachbereich IV --> (offen)
24.07.2015 10:09:27 Schuhr, Volker - Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
Vermerk:
z.Ktn., >Beschluss StV abwarten
24.07.2015 10:09:47 Schuhr, Volker - mitverantw. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV / mitverantw. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Kortas-Holzerland
24.07.2015 10:09:59 Schuhr, Volker - Status auf "keine Beschlussverfolgung" gesetzt
06.08.2015 16:09:29 Schuhr, Volker - Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
06.08.2015 16:09:35 Schuhr, Volker - Status auf "Geprüft" gesetzt
06.08.2015 16:09:37 Schuhr, Volker - Status auf "Autorisiert" gesetzt