01.07.2015 - 5 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ziel der Stadt Dassow soll es sein, den in der Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms ausgewiesenen Windeignungssuchraum zu prüfen und die vorhandene alte Fläche im wirksamen Flächennutzungsplan zu streichen. Über das Flächennutzungsplanverfahren hat die Stadt Dassow die Planungshoheit. Es gibt im Verfahren bestimmte Beteiligungsfristen, dazwischen entscheidet jedoch die Stadt über den Fortgang des Verfahrens. Bei einer Verschiebung des Beschlusses hat sich inhaltlich bis dahin nichts weiter geklärt.

Herr Matzke geht sodann auf die Abstimmung zum Beschlussvorschlag über.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Tourismus empfiehlt:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Dassow fasst den Beschluss über die Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dassow (südlicher Teil) im Zusammenhang mit der Ausweisung eines Eignungsgebietes für Windkraft süstlich von Groß Voigtshagen.
  2. Der Planbereich befindet sich im Osten der Stadtgemeinde Dassow, südlich der Ortslage Groß Voigtshagen und nördlich von Holm.

Es werden 2 Bereiche betrachtet:

-            Der Bereich der Zurücknahme von Windenergieanlagen, der bisher im Flächennutzungsplan dargestellt ist, befindet sich 500 m südlich der Ortslage Groß Voigtshagen, ca. 450 m westlich der Gemeindegrenze Richtung Roggenstorf und wird im Süden und im Westen durch Flächen der Landwirtschaft begrenzt. Siehe dazu die beiliegende Übersicht.

-            Der Bereich für die planungsrechtliche Regelung zur Errichtung von Windenergieanlagen mit dem Ziel der Neuausweisung innerhalb eines Sondergebietes von Windenergieanlagen befindet sich im östlichen Teil der Stadtgemeinde Dassow in geringer Entfernung zu dem vorgenannten Standort.

  • Die nördliche Abgrenzung befindet sich in einem Abstand von 1000 m südlich der Ortslage Groß Voigtshagen,
  • die östliche Begrenzung befindet sich in einem Abstand von 100 m zur Gemeindegrenze nach Roggenstorf,
  • die südliche Begrenzung befindet sich unmittelbar an der Gemeindegrenze zu Roggenstorf,
  • die südwestliche und westliche Grenze gehen in Ackerfläche über,
  • die südwestliche Grenze befindet sich in einem Abstand von etwa 1.100 m zur Bundesstraße,
  • die westliche Grenze wird im Übergang zu Ackerflächen geprägt.

Das Plangebiet ist den beigefügten Karten zu entnehmen.

3.              Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis:

3 Ja-Stimmen

1 Gegenstimme

1 Enthaltung