28.07.2015 - 8 Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zum Vorlageentwurf sprechen Herr Bürgermeister Ploen, Herr Matzke und Herr Mahnel.

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Beschluss:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Dassow fasst den Beschluss über die Aufstellung der 3. Änderung des B-Planes Nr. 1 der Stadt Dassow, Ortsteil Pötenitz (ehemals B-Plan Nr. 1 der Gemeinde Pötenitz) für das Wohngebiet „Am Dorfschlag“.

Das Plangebiet wird begrenzt:

-          im Norden:              durch die Bergstraße,

-          im Osten:                             durch die Eichenallee,

-          im Süden:                            durch Wohngebiete des Bebauungsplanes Nr. 1,

-          im Westen:               durch die Zufahrtsstraße in das Wohngebiet Am Dorfschlag“.

Die Planbereichsgrenzen sind der beigefügten Übersicht zu entnehmen. Innerhalb der rechtskräftigen Satzung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 handelt es sich um die Gebiete M1, M2 und um Grünflächen mit der Zweckbestimmung Parkanlage.

  1. Das Planungsziel besteht

-          in der Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für die Wohnbebauung auf dem Grundstück der Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage,

-          in der Umänderung der Nutzung für die Gebiete M1 und M2,

-          in der redaktionelle Anpassung im Bereich zwischen Straße und Teilbereich 1 der Änderung zur Schaffung des neuen Baugrundstücks.

Unter Berücksichtigung der nunmehr vorhandenen örtlichen Gegebenheiten nach Fertigstellung der Straße und Realisierung des Regenwasserrückhaltebeckens wird die konkrete örtliche Situation zugrunde gelegt.

  1. Die Stadt Dassow führt das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan nach § 13a BauGB durch. Es handelt sich um eine Nachverdichtung bzw. andere Maßnahme der Innenentwicklung.

Die Stadt Dassow macht im Zuge der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses bekannt, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll. Die Stadt Dassow gibt auch bekannt, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist äern kann; auf eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB wird im Zuge dieser Nachverdichtung verzichtet.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

10 Ja-Stimmen

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Realisierung 2

 

 

20.08.2015  15:08:20    Schuhr, Volker  - Termin angelegt: 30.09.2015 / Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

20.08.2015  15:08:24    Schuhr, Volker  - Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

 

24.08.2015  10:48:43    Kortas-Holzerland, Gesa  - Status auf "In Bearbeitung" gesetzt

Vermerk:

Das weitere Verfahren wird vorbereitet.

 

24.08.2015  10:48:50    Kortas-Holzerland, Gesa  - Status auf "Erledigt" gesetzt

 

23.11.2015  14:27:46    Schuhr, Volker  - Status auf "Geprüft" gesetzt

 

23.11.2015  14:27:48    Schuhr, Volker  - Status auf "Autorisiert" gesetzt

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Anlagen zur Vorlage