03.12.2015 - 5 Kriterien für die Zuteilung von Kita-Plätzen in...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Mansdorf stellt die Informationsvorlage ausführlich vor.

Nach Meinung von Herrn Urban sind die aufgestellten Kriterien zeitgemäß zu gestalten, aber nicht abzuschaffen.

 

Herr Gemeindevertreter Schulz nimmt ab 19:04 an der Sitzung teil.

 

Herr Abel gibt an, dass der Rechtsanspruch auf einen Platz auf keine bestimmte Einrichtung bezogen ist. Für eine finanzielle Förderung nach dem KiföG M-V hat der Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern zu sein. Die Kriterien besagen dann sogar, dass der Wohnsitz in der Gemeinde Lüdersdorf bestehen muss, um nach den Kriterien einen Platz zu bekommen. Zudem wird eine gerechte Lösung unter Einbeziehung von Zuzügen (wie es auch die Diakonie angemerkt hat) als nicht möglich angesehen.

 

Frau Mansdorf stellt die Frage nach Mitarbeiter-Kindern, die dann aus einer anderen Gemeinde kommen würden.

 

Es entsteht eine rege Diskussion mit allen Ausschussmitglieder sowie allen anwesenden Einwohnern.

 

Herr Abel fragt nach der rechtlichen Prüfung der Kriterien.

Herr Borchardt erwidert, dass bis dato keine Beschwerden respektive Klagen gegenüber der Gemeinde bekannt gemacht wurden. Demnach kommt bis jetzt sowohl der Landkreis als auch die Gemeinde den Verpflichtungen gemäß dem KiföG nach. Vergabekriterien gibt es auch bei einem Träger. Die Besonderheit hier ist, dass die Gemeinde dem Träger die Kriterien vorgibt.

 

Herr Abel stellt sodann folgenden Antrag:

 

  1. Das Amt fertigt zur nächsten Sitzung eine Umformulierung der Kriterien, insbesondere zu III 1. (Anmeldeverfahren, Warteliste) und III 5. (Zuweisungsbescheide), an und nimmt eine aktuelle Anpassung vor.

 

  1. Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport trifft die Feststellung, dass die Vergabekriterien nicht den gesetzlichen Regelungen widersprechen. Grundlegendes Ziel ist es, den Bedürfnissen besonderer Personenkreise gerecht zu werden, was in ähnlicher Form auch in § 3 KiföG geregelt ist und deshalb in dieser Form bestehen bleiben sollte.

 

  1. Eine Aufnahme unter Berücksichtigung von Mitarbeiter-Kindern des Trägers wird nicht für gerechtfertigt gehalten.
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Beschluss:

Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport stimmt dem Antrag von Herrn Abel zu.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

4 Ja-Stimmen

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Anlagen zur Vorlage