24.05.2016 - 7 Satzung der Stadt Schönberg über die Ergänzung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- *
- Datum:
- Di., 24.05.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Jörke erklärt sich für befangen gemäß § 24 KV M-V und rückt vom Beratungstisch ab.
Herr Lau übernimmt die Sitzungsleitung und bittet zunächst um Rederecht für Herrn Mahnel.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig mit
4 Ja-Stimmen
Herr Mahnel erläutert die hauptsächlichen Inhalte der Satzung und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange. Insbesondere geht Herr Mahnel auf den auf dem ländlichen Wegegrundstück befindlichen Baum ein. Durch diesen Baum befindet sich der jetzt genutzte Weg auf dem privaten Grundstück. Der Rodungsantrag für den Baum ist gestellt. Durch den Wegfall des Baumes (Weide) kann der Weg in seiner katastermäßigen Fläche wieder genutzt werden. So entfallen Grunderwerb und Vermessungskosten.
Zur Beseitigung des anfallenden Niederschlagwassers auf den Grundstücken wird als Lösungsvorschlag die Eintragung von Dienstbarkeiten zur Ableitung des Oberflächenwassers auch über den öffentlichen Weg durch den Bauausschuss befürwortet.
Die Löschwasserversorgung ist abschließend zu klären, vorzugsweise durch die entsprechenden Festsetzungen zur Gestaltung der Gebäude. Die Zufahrten sollen auf das normal übliche Maß von 3 m mit entsprechender Aufweitung zur Straße hin festgelegt werden bzw. die Breitenfestsetzung alternativ entfallen.
Herr Mahnel überprüft noch einmal die verschickten Unterlagen – Erläuterungsbericht.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung empfiehlt die nachfolgende Beschlussfassung mit den vorstehend genannten Änderungen:
- Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Stadt Schönberg unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit lagen nicht vor.
Es ergeben sich:
- zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen
- teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen.
Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Stadt Schönberg zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage (Abwägungstabelle) ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben bzw. Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
3.Auf Grund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt die Stadtvertretung der Stadt Schönberg die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für den Bereich westlich der Marienstraße, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen, als Satzung.
Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung befindet sich im Südosten der Stadt Schönberg und wird wie folgt begrenzt:
- im Nordosten:durch die Marienstraße,
- im Südosten: durch die vorhandene Bebauung Marienstraße 113 und landwirtschaft-
lich genutzte Flächen,
- im Südwesten: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und Waldflächen und
- im Nordwesten: durch die vorhandene Bebauung Marienstraße 91.
4.Die Begründung wird gebilligt.
5.Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen werden und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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10,7 MB
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138,4 kB
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2,1 MB
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