07.06.2016 - 8 Satzung der Stadt Schönberg über die Ergänzung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Hauptausschuss der Stadt Schönberg
- Datum:
- Di., 07.06.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Auf Nachfrage erläutert Herr Brückner die Änderungen und Ergänzungen aus dem Bauausschuss.
Dazu entwickelt sich eine kontroverse Diskussion und die Anwesenden kommen überein, dass zur Stadtvertretung das Protokoll des Bauausschusses vorgelegt werden und Herr Mahnel vom Planungsbüro hierzu eingeladen werden soll.
Auf S. 63 der Stellungnahme ist ein Schreibfehler aufgetreten, hier muss es Schönberg heißen, nicht Dassow bzw. Selmsdorf.
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt die nachfolgende Beschlussfassung einschl. der Ergänzungen aus dem Bauausschuss
- Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Stadt Schönberg unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit lagen nicht vor.
Es ergeben sich:
- zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen
- teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen.
Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Stadt Schönberg zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage (Abwägungstabelle) ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben bzw. Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
3. Auf Grund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt die Stadtvertretung der Stadt Schönberg die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für den Bereich westlich der Marienstraße, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen, als Satzung.
Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung befindet sich im Südosten der Stadt Schönberg und wird wie folgt begrenzt:
- im Nordosten:durch die Marienstraße,
- im Südosten: durch die vorhandene Bebauung Marienstraße 113 und
landwirtschaftlich genutzte Flächen,
- im Südwesten: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und Waldflächen und
- im Nordwesten: durch die vorhandene Bebauung Marienstraße 91.
4. Die Begründung wird gebilligt.
5.Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen werden und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Realisierung 2
30.06.2016 14:22:31 Schuhr, Volker
Termin angelegt: 30.06.2016
Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
30.06.2016 14:33:42 Lehmann, Frank
Status auf "keine Beschlussverfolgung" gesetzt
30.06.2016 14:34:02 Lehmann, Frank
federf. Amt geändert: Leitender Verwaltungsbeamter --> Fachbereich IV
federf. Sachb. geändert: (alle) --> Volker Schuhr
30.06.2016 15:34:13 Schuhr, Volker
bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV
bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Kortas-Holzerland
11.07.2016 11:07:03 Kortas-Holzerland, Gesa
Vermerk:
Beratungen aus HA zur Kenntnis genommen.
Protokoll des BA liegt noch nicht vor.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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10,7 MB
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1,4 MB
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3
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138,4 kB
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4
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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