07.06.2016 - 8 Satzung der Stadt Schönberg über die Ergänzung ...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Auf Nachfrage erläutert Herr Brückner die Änderungen und Ergänzungen aus dem Bauausschuss.

Dazu entwickelt sich eine kontroverse Diskussion und die Anwesenden kommen überein, dass zur Stadtvertretung das Protokoll des Bauausschusses vorgelegt werden und Herr Mahnel vom Planungsbüro hierzu eingeladen werden soll.

 

Auf S. 63 der Stellungnahme ist ein Schreibfehler aufgetreten, hier muss es Schönberg heißen, nicht Dassow bzw. Selmsdorf.

Reduzieren

Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt die nachfolgende Beschlussfassung einschl. der Ergänzungen aus dem Bauausschuss

  1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Stadt Schönberg unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit lagen nicht vor.

Es ergeben sich:

-       zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen

-       teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen.

Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Stadt Schönberg zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage (Abwägungstabelle) ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

  1. Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben bzw. Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

3. Auf Grund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt die Stadtvertretung der Stadt Schönberg die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für den Bereich westlich der Marienstraße, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen, als Satzung.             
Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung befindet sich im Südosten der Stadt Schönberg und wird wie folgt begrenzt:

-       im Nordosten:durch die Marienstraße,

-       im Südosten: durch die vorhandene Bebauung Marienstraße 113 und

landwirtschaftlich genutzte Flächen,

-       im Südwesten: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und Waldflächen und

-       im Nordwesten: durch die vorhandene Bebauung Marienstraße 91.

 

4. Die Begründung wird gebilligt.

 

5.Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen werden und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

6 Ja-Stimmen

- Gegenstimmen

1 Enthaltung

Reduzieren

Realisierung 2

 

 

30.06.2016  14:22:31    Schuhr, Volker 

Termin angelegt: 30.06.2016

Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

30.06.2016  14:33:42    Lehmann, Frank 

Status auf "keine Beschlussverfolgung" gesetzt

 

30.06.2016  14:34:02    Lehmann, Frank 

federf. Amt geändert: Leitender Verwaltungsbeamter --> Fachbereich IV

federf. Sachb. geändert: (alle) --> Volker Schuhr

 

30.06.2016  15:34:13    Schuhr, Volker 

bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV

bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Kortas-Holzerland

 

11.07.2016  11:07:03    Kortas-Holzerland, Gesa 

Vermerk:

Beratungen aus HA zur Kenntnis genommen.

Protokoll des BA liegt noch nicht vor.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage