30.06.2016 - 12 Satzung der Stadt Schönberg über die Ergänzung ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mahnel nimmt ab sofort an der Sitzung teil.

Herr Bürgermeister Götze begrüßt Herrn Mahnel und bittet Herrn Mahnel, die Veränderungen zum B-Plan vorzutragen.

 

Herr Jörke erklärt sich gemäß § 24 KV M-V für befangen wechselt in den Bereich der Besucher.

 

Herr Mahnel stellt die aktuelle Planung anhand von Karten und Textmaterial vor. Die den Stadtvertretern zugegangenen Unterlagen sind nicht mehr aktuell. Zur Abstimmung steht heute die aktuelle Fassung der Planung vom 30.06.2016, die im nachfolgenden von Herrn Mahnel detailliert erläutert wird. Insbesondere wird auf folgende Änderungen eingegangen:

 

Der öffentliche Weg wird in seiner bisherigen Form so belassen, 2 neue Bäume müssen am hinteren Graben gepflanzt werden.

Die Zufahrten dürfen teilversiegelt werden.

Es wird keine Geh-, Fahr- und Leitungsrechte geben.

Die Oberflächenentwässerung wird über naheliegende Gräben geregelt. Hierzu ist die Eintragung einer Baulast erforderlich.

Die benötigte Löschwassermenge wurde deutlich reduziert, dafür wurden jedoch Einschränkungen der Bebauung vorgenommen, z. B. kein Reetdach und keine Holzfassaden.

Emissionsschutz in Hinblick auf die Windkraftanlagen insbesondere Schallschutz und Schattenwurf der Schutzanspruch wurde auf Wohnen abgestellt.

Ausfahrten die Ausfahrten werden mittig zwischen den Alleebäumen angelegt mit einer maximalen Breite von 3 m.

 

Herr Stickel nimmt ab 20.10 Uhr an der Sitzung der Stadtvertretung teil. Es sind somit jetzt 11 Stadtvertreter anwesend.

 

Herr Korn fragt nach, ob aufgrund des jetzigen Bebauungsplanes grundsätzlich in der Marienstraße die Bebauung in der zweiten Reihe ermöglicht wird.

Hierzu teilt Herr Mahnel mit, dass das Baufenster von 25 m Tiefe grundsätzlich ein versetztes Bauen auch in zweiter Reihe ermöglichen würde, jedoch nur für den B-Plan-Bereich.

 

Herr Korn möchte auch wissen, wie die Teilversiegelung der Zufahrten konkret zu gestalten ist.

Hierzu teilt Herr Mahnel mit, dass die Satzung bisher keine Beschränkungen vorsieht.

Die Stadtvertreter diskutieren über die Verwendung von Naturstein- bzw. Pflaster aller Art.

 

Auf Nachfrage von Herrn Korn weist Herr Horstmann nochmals daraufhin, dass die Stadtvertretung Schönberg jetzt über die Satzung in der Fassung vom 30.06.2016 abstimmt so wie sie gerade eben von Herrn Mahnel vorgestellt wurde.

 

Zunächst stellt Herr Bürgermeister Götze die Änderungsanträge zur Abstimmung.

 

Beschluss:

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt, die Verwendung von Natursteinen für die Pflasterung der Zufahrten in die Festsetzungen aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

6 Ja-Stimmen

3 Gegenstimmen

1 Enthaltung

 

 

Beschluss:

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt, die Herstellung der Grundstückszufahrten bis an de Straßenrand in Verantwortung der Bauherren in die Begründung zur Satzung aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

6 Ja-Stimmen

3 Gegenstimmen

1 Enthaltung

 

Sodann lässt Herr Bürgermeister Götze über die gesamte Satzung abstimmen.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung Schönberg fasst den nachstehenden Satzungsbeschluss in der Fassung vom 30.06.2016 mit den vorstehenden Änderungen:

  1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Stadt Schönberg unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit lagen nicht vor.

Es ergeben sich:

-            zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen

-            teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen.

Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Stadt Schönberg zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage (Abwägungstabelle) ist Bestandteil dieses Beschlusses.

  1. Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben bzw. Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.Auf Grund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt die Stadtvertretung der Stadt Schönberg die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für den Bereich westlich der Marienstraße, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen, als Satzung. Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung befindet sich im Südosten der Stadt Schönberg und wird wie folgt begrenzt:

-            im Nordosten:durch die Marienstraße,

-                                                                                     im Südosten: durch die vorhandene Bebauung Marienstraße 113 und landwirtschaftlich genutzte Flächen,

-            im Südwesten: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und Waldflächen und

-            im Nordwesten: durch die vorhandene Bebauung Marienstraße 91.

4. Die Begründung wird gebilligt.

5.Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen werden und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

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Abstimmungsergebnis:

8 Ja-Stimmen

1 Gegenstimme

1 Enthaltung

 

Herr Mahnel weist noch einmal darauf hin, dass es durchaus sinnvoll ist, das Gutachten zu den Windkraftanlagen mit dem LUNG abzustimmen. Diese Erörterung hat jedoch auf die vorliegende Bauleitplanung keinen Einfluss.

 

Herr Jörke nimmt wieder an der Sitzung der Stadtvertretung teil.

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Realisierung 2

 

 

28.07.2016  13:52:59    Horstmann, Klaus-Peter 

Termin angelegt: 28.07.2016

 

28.07.2016  16:52:43    Schuhr, Volker 

bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV

bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Kortas-Holzerland

Termin geändert: 30.09.2016

Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

28.07.2016  16:52:48    Schuhr, Volker 

Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

 

17.11.2016  12:29:27    Kortas-Holzerland, Gesa 

Status auf "In Bearbeitung" gesetzt

Vermerk:

Baulasten und Grundienstbarkeiten sind noch durch den Vorhabenträger nachzuweisen. Danach erfolgt die Bekanntmachung.

 

17.11.2016  12:29:32    Kortas-Holzerland, Gesa 

Status auf "Erledigt" gesetzt

 

20.01.2017  08:12:40    Schuhr, Volker 

Status auf "Geprüft" gesetzt

 

20.01.2017  08:13:09    Schuhr, Volker 

Status auf "Autorisiert" gesetzt

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Realisierung

Realisierung:

Baulasten und Grundienstbarkeiten sind noch durch den Vorhabenträger nachzuweisen. Danach erfolgt die Bekanntmachung.

 

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Anlagen zur Vorlage