20.10.2016 - 8 Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungspla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mahnel gibt einen ausführlichen Sachstandsbericht über die bisher geführten Abstimmungen zur Errichtung einer privaten Fachklinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychoanalyse (Burnout, Depressionen etc.) auf dem Areal des Schlosses Lütgenhof, welches bisher als Hotel geführt wurde. Die Planungsvorstellungen in Form eines städtebaulichen Konzeptes liegen vor und sind mit den wichtigsten Trägern öffentlicher Belange abgestimmt worden. Darüber hinaus ist beabsichtigt, eine kleine Fläche für die Wohnbebauung im Nordosten des Plangebietes (An der Ulmenstraße) zu entwickeln. Im Aufstellungsverfahren sind die Auswirkungen der Planung zu untersuchen, insbesondere

- Nachweis der FFH und SPA Verträglichkeit

- Baumschutz

- Prüfung der Ausgleichs- und Ersatzbelange

- Klärung der Schallauswirkungen der Hermann-Litzendorf-Straße

- Belange des Waldes

- Regelungen der Belange der technischen Ver- und Entsorgung

- Artenschutz

- Denkmalschutz.

 

Im Verlauf der Debatte wird noch einmal auf den beabsichtigten Geschosswohnungsbau im Nordosten des Plangebietes An der Ulmenstraße sowie auf die gutachterliche Beurteilung des Verkehrslärmes eingegangen. Auch wird deutlich gemacht, dass es sich hier um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Tourismus empfiehlt:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Dassow billigt den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 28 für die Umnutzung und Erweiterung des Schlosses Lütgenhof zu einer privaten Fachklinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychoanalyse (Burnout, Depressionen etc.).
  2. Das Plangebiet wird begrenzt:

rdlich:durch eine Parkanlage und das Gelände mit Garagen und Schuppen westlich des Ulmenweges,

östlich:durch den Ulmenweg,

dlich:durch die Bebauung am Ulmenweg südlich der Zufahrt zum Schloss und Parkanlage,

westlich:durch das Ufer der "Stepenitz".

  1. Auf der Grundlage des Vorentwurfes ist die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung vorzunehmen.
  2. Auf der Grundlage des Vorentwurfes ist die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorzunehmen.
  3. Die Planungsabsichten sind mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.
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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

7 Ja-Stimmen

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Realisierung 2

 

 

15.11.2016  15:50:54    Behrens, Folke 

Termin angelegt: 15.11.2016

 

24.11.2016  17:43:55    Kortas-Holzerland, Gesa 

Vermerk:

Beschluss wurde zurückgestellt. Mit Regelung des Waldabstandes erfolgt neue Vorlage für den Entwurf.

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Anlagen zur Vorlage