20.10.2016 - 9 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 30 der Stadt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Zusätze:
- *
- Datum:
- Do., 20.10.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Mahnel erläutert den Sachverhalt ausführlich und weist darauf hin, dass die Baureihe zur freien Landschaft abweichend von den ersten Ideen eingeschossig festgesetzt werden soll. Der Bereich um das Flurstück 11/17 sieht eine zweigeschossige Bauweise vor.
Eine ggf. erforderliche Waldumwandlung für eine optimale Ausnutzung der Baufenster muss mit den Forts- und Naturschutzbehörden abgestimmt werden. Die Einfriedigung der Grundstücke zur freien Landschaft soll nicht gesondert geregelt werden, sondern sich auf die allgemeinen baurechtlichen Vorschriften berufen. Dies bezieht sich auf den Abwägungsprozess im Vorentwurfsverfahren. Die Anregungen und Hinweise finden gemäß der Behandlung der Stellungnahmen Berücksichtigung im jetzt vorgelegten Entwurf.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Tourismus empfiehlt:
- Die auf Grund der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Nr. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Stadt Dassow unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nicht eingegangen. Es ergeben sich
- zu berücksichtigende,
- teilweise zu berücksichtigende und
- nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.
Das Abwägungsergebnis macht sich die Stadt Dassow zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes und die zugehörige Begründung werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
- Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Ortsteil Dassow und wird wie folgt begrenzt:
- im Norden durch eine Kleingartenanlage,
- im Osten durch Baugrundstücke an der Herrmann-Litzendorf-Straße und einen unbefestigten Weg,
- im Süden durch Kleingärten am Ulmenweg,
- im Westen durch landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Die Anforderungen der Forstbehörde gemäß Landeswaldgesetz werden im Rahmen des Planverfahrens geregelt. Für Eingriffe in geschützte Bäume werden derzeit Ausnahmeanträge durch die Behörde geprüft. Erforderliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden festgelegt.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes und die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.
- In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Dassow deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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9,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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