18.10.2016 - 8 Tätigkeit des Zeitweiligen Ausschusses Breitens...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt:

Die Stadtvertretung Dassow stellt fest, dass die in § 7 Abs. 1 e der Hauptsatzung der Stadt Dassow festgelegte Aufgabe des Zeitweiligen Ausschusses Breitensport (Bedarfsplanung/Entwicklungskonzept für das vom SV Dassow angebotene Breitensportangebot für die Jahre 2015 2025) erfüllt ist. Weitere Sitzungen bzw. Beratungen des Ausschusses werden derzeit als nicht erforderlich angesehen.

Die Tätigkeit des Breitensportausschusses ruht bis zum Zeitpunkt einer neuen Aufgabenübertragung durch die Stadtvertretung Dassow.

Regelungen zu Bildung und Zusammensetzung des Zeitweiligen Ausschusses werden im Paragrafen 7 der Hauptsatzung der Stadt Dassow belassen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

4 Ja-Stimmen

 

Herr Westphal beantragt, die Hauptsatzung der Stadt Dassow insofern zu ändern, dass dem Hauptausschuss die Entscheidung über die Einstellung von Beschäftigten der Stadt übertragen wird (ähnlich wie z.B. in der Gemeinde Selmsdorf).

 

Dem Antrag von Herrn Westphal wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

4 Ja-Stimmen

 

Bezug nehmend auf TOP 19 der Sitzung der Stadtvertretung vom 27.09.2016 informiert Frau Kröplien in diesem Zusammenhang zur Verfahrensweise der Einstellungen des Gemeindearbeiters sowie des Schulhausmeisters im Jahr 2015.

 

Herr Westphal weist darauf hin, dass bereits zu Beginn des Jahres die Überprüfung der Hauptsatzungsregelungen zu den Aufwandsentschädigungen der Vorsitzenden der Ortsteilvertretungen angeregt wurde. Die Überprüfung sollte im Rahmen der Beratungen zur neuen Entschädigungsverordnung M-V erfolgen.

Frau Kröplien informiert, dass die neue Entschädigungsverordnung längst in Kraft getreten sein sollte. Der Zeitpunkt des Erlasses ist derzeit allerdings unbekannt.

 

Das Amt wird beauftragt, Informationen zum Erlass der neuen Entschädigungsverordnung einzuholen. Für den Fall, dass der Erlass noch lange aussteht, soll die Überprüfung der Entschädigungsregelungen bereits im Zuge der zuvor beantragten Hauptsatzungsänderung (Aufgabenübertragung auf den Hauptausschuss) erfolgen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

4 Ja-Stimmen

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Realisierung 2

 

 

01.11.2016  14:16:58    Kröplien, Anika 

Termin angelegt: 01.11.2016

 

01.11.2016  17:48:38    Lütgens-Voß, Anke 

bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich I

bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Anika Kröplien

Termin geändert: 18.11.2016

Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

01.11.2016  17:48:40    Lütgens-Voß, Anke 

Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

 

17.11.2016  11:24:46    Kröplien, Anika 

Status auf "In Bearbeitung" gesetzt

Vermerk:

die 2. Satzung zur Änderung der HS ist entsprechend vorbereitet - VO/1/0372/2016,

darin wird sowohl auf die Aufgabenübertragung als auch auf die neue EntschVO M-V eingegangen

 

17.11.2016  11:24:52    Kröplien, Anika 

Status auf "Erledigt" gesetzt

 

21.11.2016  16:00:46    Lütgens-Voß, Anke 

Status auf "Geprüft" gesetzt

 

21.11.2016  16:00:49    Lütgens-Voß, Anke 

Status auf "Autorisiert" gesetzt

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Realisierung

Realisierung:

 

Die 2. Satzung zur Änderung der HS ist entsprechend vorbereitet - VO/1/0372/2016,

darin wird sowohl auf die Aufgabenübertragung als auch auf die neue EntschVO M-V eingegangen.

 

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Anlagen zur Vorlage