18.10.2016 - 8 Tätigkeit des Zeitweiligen Ausschusses Breitens...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Hauptausschuss der Stadt Dassow
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Di., 18.10.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:06
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Anika Kröplien
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt:
Die Stadtvertretung Dassow stellt fest, dass die in § 7 Abs. 1 e der Hauptsatzung der Stadt Dassow festgelegte Aufgabe des Zeitweiligen Ausschusses Breitensport (Bedarfsplanung/Entwicklungskonzept für das vom SV Dassow angebotene Breitensportangebot für die Jahre 2015 – 2025) erfüllt ist. Weitere Sitzungen bzw. Beratungen des Ausschusses werden derzeit als nicht erforderlich angesehen.
Die Tätigkeit des Breitensportausschusses ruht bis zum Zeitpunkt einer neuen Aufgabenübertragung durch die Stadtvertretung Dassow.
Regelungen zu Bildung und Zusammensetzung des Zeitweiligen Ausschusses werden im Paragrafen 7 der Hauptsatzung der Stadt Dassow belassen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig mit
4 Ja-Stimmen
Herr Westphal beantragt, die Hauptsatzung der Stadt Dassow insofern zu ändern, dass dem Hauptausschuss die Entscheidung über die Einstellung von Beschäftigten der Stadt übertragen wird (ähnlich wie z.B. in der Gemeinde Selmsdorf).
Dem Antrag von Herrn Westphal wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig mit
4 Ja-Stimmen
Bezug nehmend auf TOP 19 der Sitzung der Stadtvertretung vom 27.09.2016 informiert Frau Kröplien in diesem Zusammenhang zur Verfahrensweise der Einstellungen des Gemeindearbeiters sowie des Schulhausmeisters im Jahr 2015.
Herr Westphal weist darauf hin, dass bereits zu Beginn des Jahres die Überprüfung der Hauptsatzungsregelungen zu den Aufwandsentschädigungen der Vorsitzenden der Ortsteilvertretungen angeregt wurde. Die Überprüfung sollte im Rahmen der Beratungen zur neuen Entschädigungsverordnung M-V erfolgen.
Frau Kröplien informiert, dass die neue Entschädigungsverordnung längst in Kraft getreten sein sollte. Der Zeitpunkt des Erlasses ist derzeit allerdings unbekannt.
Das Amt wird beauftragt, Informationen zum Erlass der neuen Entschädigungsverordnung einzuholen. Für den Fall, dass der Erlass noch lange aussteht, soll die Überprüfung der Entschädigungsregelungen bereits im Zuge der zuvor beantragten Hauptsatzungsänderung (Aufgabenübertragung auf den Hauptausschuss) erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig mit
4 Ja-Stimmen
Realisierung 2
01.11.2016 14:16:58 Kröplien, Anika
Termin angelegt: 01.11.2016
01.11.2016 17:48:38 Lütgens-Voß, Anke
bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich I
bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Anika Kröplien
Termin geändert: 18.11.2016
Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
01.11.2016 17:48:40 Lütgens-Voß, Anke
Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt
17.11.2016 11:24:46 Kröplien, Anika
Status auf "In Bearbeitung" gesetzt
Vermerk:
die 2. Satzung zur Änderung der HS ist entsprechend vorbereitet - VO/1/0372/2016,
darin wird sowohl auf die Aufgabenübertragung als auch auf die neue EntschVO M-V eingegangen
17.11.2016 11:24:52 Kröplien, Anika
Status auf "Erledigt" gesetzt
21.11.2016 16:00:46 Lütgens-Voß, Anke
Status auf "Geprüft" gesetzt
21.11.2016 16:00:49 Lütgens-Voß, Anke
Status auf "Autorisiert" gesetzt
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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590,7 kB
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