24.11.2016 - 5 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 "Ferienh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Do., 24.11.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Matzke begrüßt im Namen aller Ausschussmitglieder die zu diesem Tagesordnungspunkt anwesenden Vertreter, Herrn Anton von der stag und Herrn Hufmann vom Planungsbüro SRP aus Wismar.
Herr Hufmann erläutert die Inhalte der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 und verweist auf die in der Sitzung ausgeteilten Unterlagen.
Aufgrund eines weiteren Sachverhaltes zu Aufschüttungen im Geltungsbereich war der Entwurf zum B-Plan nochmals anzupassen. Die überarbeitete Fassung bildet nun die Grundlage des Entwurf- Auslegungsbeschlusses.
Herr Matzke fragt an, ob die unterschiedlichen Festsetzungen von Farben in Abhängigkeit der Materialien üblich bzw. gewollt sind.
Herr Hufmann gibt Auskunft, dass dies eine übliche Rahmengestaltung von B-Plänen ist.
Herr Eckhardt stellt die Frage nach der Umringhecke. Herr Anton berichtet, dass die Hecke bereits angelegt ist.
Beschluss:
Der in der Sitzung verteilte Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25, bestehend aus Planteil A, Textteil B und Begründung ist Grundlage des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses.
- Die Stadtvertretung der Stadt Dassow billigt den vorliegenden Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Ferienhausgebiet Ortslage Barendorf-Süd“ und den Entwurf der Begründung dazu. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
- Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 einschließlich der Begründung ist gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Bei der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist mitzuteilen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.
- Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB zur Stellungnahme innerhalb eines Monats aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.
4.Die 1. stellv. Bürgermeisterin wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Die nachgereichten Unterlagen sind dem Hauptausschuss sowie der Stadtvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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261,8 kB
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