28.02.2017 - 6 Satzung der Stadt Dassow zur Verfahrensweise üb...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Nach einer kurzen Erläuterung des Sachverhaltes durch Frau Pahl erörtern die Mitglieder des Hauptausschusses eingehend den vorliegenden Entwurf der Wahlwerbesatzung für die Stadt Dassow. Bei der Beratung ergeben sich folgende noch zu klärende Aspekte:

 

  • § 2 Pkt. 2.2: Hier ist es erforderlich, eine Formulierung für Befürworter und Gegner von Volks- und Bürgerentscheiden zu finden.

Frau Kröplien verweist in diesem Zusammenhang auf eine Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Inneres und Sport zur Vorbereitung und Durchführung von Volksentscheiden aus dem Jahr 2015, aus der möglicherweise eine passende Formulierung abgeleitet werden kann. Frau Kplien wird einen entsprechenden Auszug aus der Verwaltungsvorschrift zur Verfügung stellen.

  • § 2 Pkt. 2.3: Aufgrund von Bedenken, dass in der Stadt Dassow nicht genügend Stellflächen für Großflächenplakatschilder vorgehalten werden können, sollen die Sätze 4 und 5 ersatzlos gestrichen werden. Ist dies rechtlich unbedenklich?
  • § 3 Pkt. 2: Zusätzlich (zu den Masten) sollen hier „Hinweisschilder“ aufgenommen werden.
  • § 9: Ist in der Satzung nicht eine Höhe der Geldbuße fest zu schreiben?
  • Ist es richtig, dass für jegliche Anbringung von Wahlwerbung eine Erlaubnis beantragt und durch das Amt Schönberger Land genehmigt werden muss?
  • Was passiert, wenn die vorhandenen Werbeträger „voll“ sind und weitere Anträge auf Anbringung von Werbeplakaten gestellt werden? Besteht dann die Möglichkeit der Erweiterung der Werbeträgerflächen?

 

Frau Döbler stellt ergänzend die vom Ausschuss für Bau, Ordnung und Verkehr empfohlenen Werbeträgerstandorte in Frage. Können sich die Wähler an den Standorten tatsächlich angemessen informieren (insbesondere im Vorbeifahren an den Kreuzungsbereichen an der B 105)?

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Beschluss:

Die VO/3/0205/2017 zur Wahlwerbesatzung der Stadt Dassow ist in die Tagesordnung der Sitzung der Stadtvertretung am 14.03.2017 aufzunehmen. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, bis zur Sitzung der Stadtvertretung die zuvor aufgeführten Aspekte zu klären.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

5 Ja-Stimmen

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Realisierung 2

 

 

16.03.2017  09:33:34    Lehmann, Frank 

Termin angelegt: 16.03.2017

 

16.03.2017  10:13:29    Kopp, Antje 

bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich III

bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Jens Hillbrecht

Termin geändert: 24.03.2017

Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

16.03.2017  10:13:31    Kopp, Antje 

Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

 

18.04.2017  11:04:03    Hillbrecht, Jens 

Vermerk:

Wahlwerbesatzung ist zwischenzeitlich in Kraft. Weitere Standorte werden in einer 1. Änderungssatzung bekannt geben.

 

18.04.2017  11:04:09    Hillbrecht, Jens 

Status auf "In Bearbeitung" gesetzt

 

18.04.2017  11:04:16    Hillbrecht, Jens 

Status auf "Erledigt" gesetzt

 

21.08.2017  16:05:05    Kopp, Antje 

Status auf "Geprüft" gesetzt

 

21.08.2017  16:05:33    Kopp, Antje 

Status auf "Autorisiert" gesetzt

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Realisierung

Realisierung:

 

Die Wahlwerbesatzung ist in Kraft

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Anlagen zur Vorlage