02.03.2017 - 6 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 23 der Stadt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Do., 02.03.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Hoot vom Planungsbüro Mahnel erhält zu diesem Tagesordnungspunkt einstimmig Rederecht.
Weitestgehend wurde bereits in einer vergangenen Sitzung der Entwurf ausführlich erörtert. Im Ergebnis dessen wurden im erneuten Entwurf die Baugrenzen in der Thälmannstraße durchgängig verbunden. Der Weg zur Thälmannstraße wurde aus dem Geltungsbereich genommen, um den Bereich für künftige konkrete Ziele der Stadt noch offen zu lassen.
Ein Schallgutachten im Bereich des Parkplatzes soll erst erforderlich werden, wenn der Parkplatz hergestellt wird.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Tourismus empfiehlt:
- Die Stadtvertretung der Stadt Dassow billigt die erneuten Entwürfe des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung der baulichen Anlagen und die zugehörige Begründung und bestimmt diese für die erneute Auslegung.
- Die erneuten Entwürfe der Planzeichnung-Teil A, des Text-Teil B und der Begründung sind inklusive der UVP-Vorprüfung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen.
- Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB wird die Einholung der Stellungnahmen auf die berührten Behörden und berührten Träger öffentlicher Belange beschränkt.
- In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 23 nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt Dassow deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
- Mit der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird mitgeteilt, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Realisierung 2
15.03.2017 10:23:42 Lehmann, Frank
Termin angelegt: 15.03.2017
15.03.2017 13:31:49 Schuhr, Volker
bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV
bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Kortas-Holzerland
Termin geändert: 28.04.2017
Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
15.03.2017 13:31:52 Schuhr, Volker
Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt
24.08.2017 09:33:49 Kortas-Holzerland, Gesa
Status auf "In Bearbeitung" gesetzt
24.08.2017 09:33:54 Kortas-Holzerland, Gesa
Status auf "Erledigt" gesetzt
22.11.2017 14:57:10 Schuhr, Volker
federf. Sachb. geändert: Volker Schuhr --> (alle)
10.10.2018 13:05:17 Kopp, Antje
Status auf "Geprüft" gesetzt
10.10.2018 13:05:19 Kopp, Antje
Status auf "Autorisiert" gesetzt
Anlagen zur Vorlage
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5,7 MB
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2,1 MB
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