02.03.2017 - 6 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 23 der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Hoot vom Planungsbüro Mahnel erhält zu diesem Tagesordnungspunkt einstimmig Rederecht.

Weitestgehend wurde bereits in einer vergangenen Sitzung der Entwurf ausführlich erörtert. Im Ergebnis dessen wurden im erneuten Entwurf die Baugrenzen in der Thälmannstraße durchgängig verbunden. Der Weg zur Thälmannstraße wurde aus dem Geltungsbereich genommen, um den Bereich für künftige konkrete Ziele der Stadt noch offen zu lassen.

Ein Schallgutachten im Bereich des Parkplatzes soll erst erforderlich werden, wenn der Parkplatz hergestellt wird.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Tourismus empfiehlt:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Dassow billigt die erneuten Entwürfe des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften über die äere Gestaltung der baulichen Anlagen und die zugehörige Begründung und bestimmt diese für die erneute Auslegung.
  2. Die erneuten Entwürfe der Planzeichnung-Teil A, des Text-Teil B und der Begründung sind inklusive der UVP-Vorprüfung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen.
  3. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB wird die Einholung der Stellungnahmen auf die berührten Behörden und berührten Träger öffentlicher Belange beschränkt.
  4. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 23 nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt Dassow deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
  5. Mit der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird mitgeteilt, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

7 Ja-Stimmen

 

Herr Matzke bedankt sich für die Ausführungen bei Frau Bradler und Frau Hoot und fährt mit dem TOP 7 fort.

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Realisierung 2

 

 

15.03.2017  10:23:42    Lehmann, Frank 

Termin angelegt: 15.03.2017

 

15.03.2017  13:31:49    Schuhr, Volker 

bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV

bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Kortas-Holzerland

Termin geändert: 28.04.2017

Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

15.03.2017  13:31:52    Schuhr, Volker 

Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

 

24.08.2017  09:33:49    Kortas-Holzerland, Gesa 

Status auf "In Bearbeitung" gesetzt

 

24.08.2017  09:33:54    Kortas-Holzerland, Gesa 

Status auf "Erledigt" gesetzt

 

22.11.2017  14:57:10    Schuhr, Volker 

federf. Sachb. geändert: Volker Schuhr --> (alle)

 

10.10.2018  13:05:17    Kopp, Antje 

Status auf "Geprüft" gesetzt

 

10.10.2018  13:05:19    Kopp, Antje 

Status auf "Autorisiert" gesetzt

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Anlagen zur Vorlage