14.03.2017 - 10 Satzung der Stadt Dassow zur Verfahrensweise üb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Stadtvertretung Dassow
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Di., 14.03.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:04
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Jens Hillbrecht
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Pahl berichtet aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 28.02.2017 und stellt die Änderungsvorschläge des Hauptausschusses zur Wahlwerbesatzung der Stadt Dassow vor.
Die Mitglieder der Stadtvertretung, insbesondere die Herren Priewe, Oldenburg, Hey und Badermann diskutieren über die vom Ausschuss für Bau, Ordnung und Verkehr empfohlenen Werbeträgerstandorte.
Herr Priewe beantragt sodann, in den Paragrafen 3 Punkt 3 der Wahlwerbesatzung lediglich die Standorte in der Stadt Dassow (Kreuzung B 105 / Lübecker Straße und Kreuzung B 105 / Einfahrt Gewerbegebiet) aufzunehmen. Die vorgesehenen Standorte in den Ortsteilen Harkensee und Pötenitz sind zu streichen.
Abstimmungsergebnis:
4 Ja-Stimmen
5 Gegenstimmen
1 Enthaltung
Der Antrag des Herrn Priewe ist somit abgelehnt.
Daraufhin beantragt Herr Matzke, die Satzung zunächst mit den vom Ausschuss für Bau, Ordnung und Verkehr empfohlenen Werbeträgerstandorten zu beschließen. Die Beratung über die Werbeträgerstandorte ist erneut in den Ausschuss für Bau, Ordnung und Verkehr zu verweisen. Sollte sich die Stadtvertretung im Anschluss für eine Änderung der Werbeträgerstandorte aussprechen, ist eine 1. Satzung zur Änderung der Wahlwerbesatzung zu beschließen.
Dem vorstehenden Antrag von Herrn Matzke wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig mit
10 Ja-Stimmen
Frau Pahl beantragt sodann die Empfehlungen des Hauptausschusses vom 28.02.2017 wie folgt in die Wahlwerbesatzung aufzunehmen:
- § 2 Pkt. 2.2, 1. Absatz, letzte Zeile: „ (…) und Initiatoren von Volks- und Bürgerentscheiden sowie alle weiteren Vereinigungen oder Gruppierungen, die zum Inhalt des Volks- oder Bürgerentscheides Stellung nehmen wollen.“
- § 2 Pkt. 2.3: Streichung der Sätze 4 und 5
- § 3 Pkt. 2: Ergänzung um „Hinweisschilder“
Dem vorstehenden Antrag von Frau Pahl wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig mit
10 Ja-Stimmen
Realisierung 2
29.03.2017 09:45:10 Lehmann, Frank
Termin angelegt: 29.03.2017
03.04.2017 11:55:03 Kopp, Antje
bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich III
bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Jens Hillbrecht
Termin geändert: 10.03.2017
Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
03.04.2017 11:55:05 Kopp, Antje
Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt
04.04.2017 09:42:03 Hillbrecht, Jens
Status auf "In Bearbeitung" gesetzt
Vermerk:
Die Wahlwerbesatzung von Dassow wurde schon über das Internet bekannt gemacht. Somit ist die Satzung Rechtskräftig.
04.04.2017 10:08:14 Hillbrecht, Jens
Status auf "Erledigt" gesetzt
04.04.2017 11:45:01 Kopp, Antje
Status auf "In Bearbeitung" gesetzt
Vermerk:
"Die Beratung über die Werbeträgerstandorte ist erneut in den Ausschuss für Bau, Ordnung und Verkehr zu verweisen. Sollte sich die Stadtvertretung im Anschluss für eine Änderung der Werbeträgerstandorte aussprechen, ist eine 1. Satzung zur Änderung der Wahlwerbesatzung zu beschließen."- bitte erneute in den BA
18.04.2017 11:05:15 Hillbrecht, Jens
Status auf "Erledigt" gesetzt
21.08.2017 15:51:41 Kopp, Antje
Status auf "Geprüft" gesetzt
21.08.2017 15:51:43 Kopp, Antje
Status auf "Autorisiert" gesetzt
Realisierung
Realisierung:
Die Wahlwerbesatzung von Dassow wurde schon über das Internet bekannt gemacht. Somit ist die Satzung Rechtskräftig.
Sollte sich die Stadtvertretung im Anschluss für eine Änderung der Werbeträgerstandorte aussprechen, ist eine 1. Satzung zur Änderung der Wahlwerbesatzung zu beschließen."- bitte erneute in den BA
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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58 kB
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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