14.03.2017 - 7 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 30 für den B...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Matzke berichtet von den Ergebnissen der Beratung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Tourismus in dieser Angelegenheit.

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Beschluss:

  1. Die auf Grund der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Nr. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Stadt Dassow unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nicht eingegangen. Es ergeben sich

-          zu berücksichtigende,

-          teilweise zu berücksichtigende und

-          nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis macht sich die Stadt Dassow zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

  1. Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die zugehörige Begründung werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
  3. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Ortsteil Dassow und wird wie folgt begrenzt:

-            im Norden durch eine Kleingartenanlage,

-            im Osten durch Baugrundstücke an der Herrmann-Litzendorf-Straße und einen

unbefestigten Weg,

-            im Süden durch Kleingärten am Ulmenweg,

-            im Westen durch landwirtschaftlich genutzte Flächen.

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.
  2. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Dassow deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
  3. Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der  Verwaltungsgerichtsordnung  unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

10 Ja-Stimmen

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Realisierung 2

 

 

29.03.2017  09:42:08    Lehmann, Frank 

Termin angelegt: 29.03.2017

 

29.03.2017  10:59:03    Schuhr, Volker 

bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV

bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Kortas-Holzerland

Termin geändert: 31.05.2017

Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

29.03.2017  10:59:08    Schuhr, Volker 

Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

 

24.08.2017  09:54:05    Kortas-Holzerland, Gesa 

Status auf "In Bearbeitung" gesetzt

Vermerk:

Beteiligungen wurden durchgeführt

 

24.08.2017  09:54:13    Kortas-Holzerland, Gesa 

Status auf "Erledigt" gesetzt

 

22.11.2017  10:06:57    Schuhr, Volker 

federf. Sachb. geändert: Volker Schuhr --> (alle)

 

10.10.2018  13:22:01    Kopp, Antje 

Status auf "Geprüft" gesetzt

 

10.10.2018  13:22:03    Kopp, Antje 

Status auf "Autorisiert" gesetzt

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Anlagen zur Vorlage