14.03.2017 - 6 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 23 der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Westphal zeigt aufgrund des § 24 Abs. 1 Nr. 1 KV M-V Befangenheit an und nimmt im Zuschauerraum Platz.

 

Frau Pahl informiert über den Auftrag des Hauptausschusses an die Amtsverwaltung, bis zur Sitzung der heutigen Stadtvertretung zur prüfen, inwieweit das Mitwirkungsverbot i.S.d. § 24 KV M-V für Eigentümer von Grundstücken im Planungsgebiet greift und stellt das Ergebnis der Überprüfung vor.

 

Herr Matzke berichtet sodann von den Ergebnissen der Beratung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Tourismus und weist insbesondere auf den Verlauf von Leitungen hin. Dieser Aspekt ist im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.

Reduzieren

Beschluss:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Dassow billigt die erneuten Entwürfe des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften über die äere Gestaltung der baulichen Anlagen und die zugehörige Begründung und bestimmt diese für die erneute Auslegung.
  2. Die erneuten Entwürfe der Planzeichnung-Teil A, des Text-Teil B und der Begründung sind inklusive der UVP-Vorprüfung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen.
  3. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB wird die Einholung der Stellungnahmen auf die berührten Behörden und berührten Träger öffentlicher Belange beschränkt.
  4. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 23 nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt Dassow deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
  5. Mit der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird mitgeteilt, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der  Verwaltungsgerichtsordnung  unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

9 Ja-Stimmen

 

Herr Westphal nimmt wieder an der Sitzung der Stadtvertretung teil.

Reduzieren

Realisierung 2

 

 

29.03.2017  09:41:46    Lehmann, Frank 

Termin angelegt: 29.03.2017

 

29.03.2017  10:59:58    Schuhr, Volker 

bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV

bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Kortas-Holzerland

Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

29.03.2017  11:00:02    Schuhr, Volker 

Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

 

24.08.2017  09:30:11    Kortas-Holzerland, Gesa 

Status auf "In Bearbeitung" gesetzt

Vermerk:

Beteiligungsverfahren wurden durchgeführt

 

24.08.2017  09:30:17    Kortas-Holzerland, Gesa 

Status auf "Erledigt" gesetzt

 

22.11.2017  14:53:08    Schuhr, Volker 

federf. Sachb. geändert: Volker Schuhr --> (alle)

 

10.04.2018  14:07:20    Laskowski, Karin 

Status auf "Geprüft" gesetzt

Vermerk:

erledigt von SB Kortas-Holerland

 

14.05.2018  14:35:58    Kopp, Antje 

Status auf "Autorisiert" gesetzt

Reduzieren

Realisierung

Realisierung:

 

erledigt

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage