23.05.2017 - 4 Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplane...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Hauptausschuss der Stadt Dassow
- Datum:
- Di., 23.05.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Matzke erläutert den Sachverhalt und erklärt, dass die bisherige Problematik hinsichtlich der Entwässerung sowie der Zulassung von Ferienwohnungen nunmehr geklärt ist.
Das Planungsgebiet ist als Allgemeines Wohngebiet eingestuft (WA). Durch die neue BauNVO sind in Allgemeinen Wohngebieten nunmehr ausnahmsweise Ferienwohnungen zugelassen.
Nach einer ausführlichen Beratung zu den Regelungen der neuen BauNVO beantragt Frau Pahl, dass zu der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Tourismus ein Fachkundiger des Landkreises Nordwestmecklenburg oder des Landes geladen werden sollte, der die neuen Regelungen der BauNVO erklärt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig mit
4 Ja-Stimmen
Weiterhin wird die Verwaltung um Prüfung gebeten, ob der Ausschuss für Bau, Ordnung und Verkehr berechtigt ist, über einen Antrag auf ausnahmsweise Zulassung von Ferienwohnungen in Allgemeinen Wohngebieten zu entscheiden.
Abschließend verdeutlicht Herr Dutschke, dass darauf geachtet werden sollte, dass Ferienwohnungen in Allgemeinen Wohngebieten nicht die Mehrzahl der Bebauung einnehmen.
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt:
- Die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Stadt Dassow unter Beachtung des Abwägungsgebotes mit folgendem Ergebnis, wie im Abwägungsvorschlag (Anlage 1) dargestellt, geprüft. Es ergeben sich:
- zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
- teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
- nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Stadt Dassow zu Eigen. Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.
- Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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3
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(wie Dokument)
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231,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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