27.06.2017 - 14 Beibehaltung der Regelungen des § 2 Abs. 3 UStG...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Menzendorf beschließt, gegenüber dem Finanzamt folgendes zu erklären: „Hiermit erklärt die Gemeinde Menzendorf, dass entsprechend § 27 Abs. 22 UStG n.F. für sämtliche nach dem 01.01.2017 und vor dem 01.01.2021 ausgeübte Tätigkeitsbereiche und damit verbundenen steuerbaren Leistungen § 2 Abs. 3 UStG in der Fassung vom 31.12.2015 zur Anwendung kommen soll. Uns ist bekannt, dass die Erklärung für alle Tätigkeitsbereiche der Gemeinde Menzendorf gilt und nur mit Wirkung für das Folgejahr widerrufen werden kann.“

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Abstimmungsergebnis:

5 Ja-Stimmen

- Gegenstimmen

1 Enthaltung

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Realisierung 2

 

 

29.03.2018  09:51:22    Lehmann, Frank 

Termin angelegt: 29.03.2018