18.06.2018 - 5 Satzung der Stadt Dassow über den Bebauungsplan...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Mo., 18.06.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Struckmeier vom Planungsbüro IPP Kiel erhält einstimmig Rederecht.
Er erläutert kurz den bisherigen Verfahrensstand und geht nur auf einzelne wesentliche Stellungnahmenpunkte und Inhalte der Planung ein. Im Ergebnis der eingegangenen Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange sind keine Grundzüge der Planung berührt. Man ist auf viele Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. Es wurden u.a. Höhenanpassungen vorgenommen.
Der Stellungnahme der Raumordnung und des Landkreises wurde gefolgt, dass nun Bettenkapazitäten im B-Plan konkret festgesetzt wurden.
Der Anschluss von Regenwasser erfolgt an den vorhandenen Kanal unter Einleitung von 50 l/s mit Rückstaukanal, ebenso bei Schmutzwasser. Löschwasser wird nun teilweise über das Trinkwassernetz und einem 100.000 l Tank gesichert. Technisch waren 2 Varianten möglich: 1. Ein großer Löschwassertank für das Gebiet des B 17 oder 2. Erneuerung TW-Leitung im Ort und Bau eines kleineren Tanks. Variante 2 ist die teurere, jedoch ganzheitlich bessere und daher wurde sich für Variante 2 unter Bezug auf den zukünftigen B 24 und der Satzung entschieden.
Im Ergebnis der verkehrlichen Prüfungen wurde eindeutig herausgestellt, dass die Straße Rosenhagen in der Lage ist, 500 Fahrten aufzunehmen. Kritisch ist eher die Straßenbreite im Begegnungsfall. Daher war hier vorgeschlagen, Ausweichstellen herzustellen, die gleichzeitig auch der Beruhigung dienen. Der Sachverhalt wurde durch Vermessung geprüft – mindestens 2 Ausweichstellen sind möglich.
Heute soll nun für den B-Plan der Abwägungsbeschluss folgen.
Herr Matzke bedankt sich für die Ausführungen von Herrn Struckmeier und gibt noch einmal kurz nähere Erläuterungen zu verschiedenen Sichtweisen. Es folgen sodann noch einige Fragen, die Herr Struckmeier beantwortet.
Frau Viehstaedt fragt nach den Kosten der Herstellung der Ausweichstellen? Diese Kosten trägt der Investor.
Frau Döbler fragt nach den 500 Fahrten, da im Konzept nur 260 Fahrten enthalten sind. Hierzu antwortet Herr Struckmeier, dass die 260 Fahrten nur die Anlage des B 17 betreffen.
Auf Herrn Matzkes Anfrage nach den Baumstandorten antwortet Herr Struckmeier, dass die Standorte der Bäume im Plan Vorschläge darstellen, grundsätzlich jedoch flexibel sind. Nur die Anzahl der Bäume ist festgesetzt und darf nicht abweichen.
Die Zufahrt zu den landwirtschaftlichen Flächen wird gesichert. In der Praxis nehmen die Bewirtschafter bereits jetzt andere Wege. Der Verkehr ist jedoch so geplant, dass die Zufahrt zu den einzelnen Parzellen auch zukünftig gesichert ist.
Herr Eckhardt fragt nach der Herrichtung des Teiches. Dieser ist zwischenzeitlich aus dem B-Plan 17 raus und wird im zukünftigen B-Plan Nr. 24 berücksichtigt.
Weitere Anfragen werden nicht gestellt und es folgt die Abstimmung zur vorliegenden Beschlussfassung über die Abwägung.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Tourismus empfiehlt:
Die während der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen hat die Stadt Dassow unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft.
Im Rahmen der Abwägung ergeben sich:
zu berücksichtigende,
teilweise zu berücksichtigende und
nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.
Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 macht sich die Stadt Dassow zu Eigen, sie sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Das Abwägungsergebnis ist im Rahmen der weiteren Bearbeitung des Entwurfes bereits berücksichtigt. Die Planunterlagen wurden entsprechend der Anlage 1 angepasst. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 ist für die Beschlussfassung in der Stadtvertretung vorbereitet.
Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Realisierung 2
16.07.2018 09:34:10 Lehmann, Frank
Termin angelegt: 16.07.2018
16.07.2018 10:30:34 Kopp, Antje
bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV
bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Kortas-Holzerland
16.07.2018 10:30:36 Kopp, Antje
Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
16.07.2018 10:30:39 Kopp, Antje
Status auf "Geprüft" gesetzt
16.07.2018 10:30:44 Kopp, Antje
Status auf "Autorisiert" gesetzt
Anlagen zur Vorlage
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