23.08.2018 - 5 Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplane...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Do., 23.08.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Hoot stellt den Stand der 3. Änderung des B-Planes vor.
Es hat nochmals eine 2. verkürzte Beteiligung für 2 Wochen mit den Entwurfsunterlagen stattgefunden. Gegenstände waren:
1. Mit BauGB und BauNVO Novellierung in 2017 besteht nun die Möglichkeit Ferienwohnungen ausnahmsweise auch in allgemeinen Wohngebieten zuzulassen. Hier ist durch das Amt im Rahmen der Genehmigungsanträge die ausnahmsweise Zulässigkeit (ca. 20 %) zukünftig zu beachten.
2. Ein GFL-Recht im südlich angrenzenden Bereich zum Altgebiet des Bebauungsplanes Nr. 1 Dorfschlag entfällt. Ein im Ursprungsplan festgesetzter Weg von der Straße Hufschlag zur Bergstraße entfällt zukünftig. In diesem Bereich wurde die Baugrenze für die Grundstücke an der Bergstraße durchgezogen.
3. Knackpunkt waren die Leitungen auf dem zusätzlichen städtischen Baugrundstück. Diese mussten nachrichtlich übernommen werden. Der Zweckverband meinte, dass ein Teil parallel zur Bergstraße verlaufend nicht mehr in Funktion ist. Das Amt konnte hierzu keine abschließende Aussage geben. Daher sind die Leitungen nachrichtlich übernommen und auch nicht ausgekreuzt. Vor Verkauf des Grundstücks ist klarzustellen, dass die Leitungen umverlegt und ihre Funktionsfähigkeit zu gewährleisten ist.
Herr Matzke fasst den Sachverhalt noch einmal kurz zusammen und es folgt die Abstimmung im Einzelnen zu den Tagesordnungspunkten 5 und 6:
Beschluss:
- Die während der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 3 Abs. 2 BauGB sowie der erneuten Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 Satz 4 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Stadt Dassow unter Beachtung des Abwägungsgebotes mit folgendem Ergebnis, wie im Abwägungsvorschlag (Anlage 1) dargestellt, geprüft. Es ergeben sich:
- zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
- teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
- nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Stadt Dassow zu Eigen. Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.
- Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Realisierung 2
15.10.2018 08:13:41 Lehmann, Frank
Termin angelegt: 15.10.2018
15.10.2018 11:07:41 Kopp, Antje
bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV
bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Kortas-Holzerland
Termin geändert: 31.10.2018
Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
15.10.2018 11:07:43 Kopp, Antje
Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt
06.11.2018 11:00:24 Kortas-Holzerland, Gesa
Status auf "In Bearbeitung" gesetzt
Vermerk:
Abwägungsbeschluss wurde bereits nach Beschluss Stadtvertretung versandt.
06.11.2018 11:00:28 Kortas-Holzerland, Gesa
Status auf "Erledigt" gesetzt
06.11.2018 12:31:36 Kopp, Antje
Status auf "Geprüft" gesetzt
06.11.2018 12:31:38 Kopp, Antje
Status auf "Autorisiert" gesetzt
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3 MB
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