29.11.2018 - 5 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 35 der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mahnel erläutert den bisherigen Sachstand und geht dabei insbesondere auf folgende Punkte ein:

      Klärung der Situation Waldabstand

      die bauliche Nutzung auf dem verbleibenden Grundstück Werkstatt + Wohnhaus

      die Anforderungen gemäß Natura 2000 können erfüllt werden

      die Fläche des Flurstückes 4/16 muss nicht zwingend in den B-Plan aufgenommen werden; eine mögliche spätere Nutzung als Parkplatz/Getehaus Bauhof oder Grünanlage kann ggf. auch so erfolgen

      die glichen Festsetzungen, 2-geschossig in den Baufenstern sowie Nebengebäude bis zu 3,50 m Höhe sind aufgenommen

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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Tourismus empfiehlt:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 35 der Stadt Dassow, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften und die zugehörige Begründung werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
  2. Der Geltungsbereich des Plangebietes des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 35 befindet sich in Dassow und wird wie folgt begrenzt:             
    - im Norden: durch die Fläche mit Gewässern und Bäumen und Sträuchern,
    - im Nordosten: durch den Weg mit begleitenden Bäumen und Sträuchern,
    - im Süden:  durch das Grundstück Friedensstraße 86 und die Fläche mit Bäumen                                           und Sträuchern sowie die Friedensstraße,             
    - im Westen: durch die Fläche mit Bäumen und Sträuchern zwischen der Zufahrt                                           zum Garagenkomplex und der Tankstelle.
  3. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 35, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften, und die zugehörige Begründung sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auf die Dauer von 6 Wochen auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.
  4. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB am Planverfahren zu beteiligen.
  5. Die Nachbargemeinden sind gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
  6. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass der Bebauungsplan Nr. 35 im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.
  7. Es ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Dassow deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

6 Ja-Stimmen

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Realisierung 2

 

 

17.12.2018  11:38:01    Lehmann, Frank 

Termin angelegt: 17.12.2018

 

18.12.2018  16:33:12    Kopp, Antje 

bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV

bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Kortas-Holzerland

Termin geändert: 11.01.2019

Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

18.12.2018  16:33:32    Kopp, Antje 

Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

 

18.01.2019  07:58:24    Kortas-Holzerland, Gesa 

Status auf "In Bearbeitung" gesetzt

Vermerk:

Entwurf- und Auslegung ist für Februar/März bekannt gemacht.

 

18.01.2019  07:58:28    Kortas-Holzerland, Gesa 

Status auf "Erledigt" gesetzt

 

25.02.2019  10:02:19    Kopp, Antje 

Status auf "Geprüft" gesetzt

 

25.02.2019  10:02:21    Kopp, Antje 

Status auf "Autorisiert" gesetzt

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Anlagen zur Vorlage