04.12.2018 - 6 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 35 der Stadt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Hauptausschuss der Stadt Dassow
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Di., 04.12.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:10
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 35 der Stadt Dassow, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften und die zugehörige Begründung werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
- Der Geltungsbereich des Plangebietes des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 35 befindet sich in Dassow und wird wie folgt begrenzt:
- im Norden: durch die Fläche mit Gewässern und Bäumen und Sträuchern,
- im Nordosten: durch den Weg mit begleitenden Bäumen und Sträuchern,
- im Süden: durch das Grundstück Friedensstraße 86 und die Fläche mit Bäumen und Strächern sowie die Friedensstraße,
- im Westen: durch die Fläche mit Bäumen und Sträuchern zwischen der Zufahrt zum Garagenkomplex und der Tankstelle. - Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 35, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften, und die zugehörige Begründung sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auf die Dauer von 6 Wochen auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB am Planverfahren zu beteiligen.
- Die Nachbargemeinden sind gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass der Bebauungsplan Nr. 35 im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.
- Es ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Dassow deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Realisierung 2
21.01.2019 09:26:37 Lehmann, Frank
Termin angelegt: 21.01.2019
22.01.2019 16:41:51 Kopp, Antje
bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV
bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Kortas-Holzerland
Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
22.01.2019 16:41:59 Kopp, Antje
Termin geändert: 15.02.2019
Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt
25.02.2019 10:40:06 Kopp, Antje
Status auf "Geprüft" gesetzt
25.02.2019 10:40:08 Kopp, Antje
Status auf "Autorisiert" gesetzt
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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54,8 kB
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