08.01.2019 - 7 Beschlussfassung zur Hauptsatzung der Stadt Sch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Hauptausschuss der Stadt Schönberg
- Status Beschluss:
- Beschlussumsetzung erwünscht 20.11.2020
- Datum:
- Di., 08.01.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Klaus-Peter Horstmann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Beraten wird über die nachgereichte Beschlussvorlage VO/1/0501/2017-2-1 vom 04.01.2019.
Frau Lütgens-Voß informiert zunächst über die Gründe für die längere Bearbeitungszeit der Beanstandungen der unteren Rechtsaufsichtsbehörde.
Herr Götze stellt die vorgelegten Änderungen des Satzungsentwurfes vor.
An der Aussprache beteiligen sich alle Mitglieder des Hauptausschusses. Die Besonderheit, sowohl einen Ortsbeirat und einen Ortsvorsteher für den Ortsteil Lockwisch zu gestalten, wird ausführlich erörtert.
Es wird vorgeschlagen, gesondert mit den Ortsbeiratsmitgliedern und dem Ortsvorsteher diesen Sachverhalt zu erörtern.
Im § 12 Abs. 5 sind die Wertgrenzen für die Vergabe von Aufträgen erneut aufgenommen worden.
Der Haupausschuss befürwortet die bisher geltenden Wertgrenzen:
VOL 25.000 € - 50.000 €, VOB 10.000 € - 250.000 €, freiberufliche Leistungen: grundsätzliche Entscheidungsbefugnis jeweils für den Hauptausschuss.
In § 17 Abs. 8 wird neu aufgenommen eine Aufwandsentschädigung für den Ortsvorsteher in Lockwisch. Hier soll der Maximalbetrag von 250,00 € aufgenommen werden, zunächst befristet bis zum 30.05.2019. Mit der dann neu zu fassenden Hauptsatzung soll der Betrag noch einmal zur Diskussion gestellt werden.
Herr Götze informiert, dass er aufgrund der Regelungen des § 14 Abs. 4 (gemeindliches Einvernehmen nach § 36 auf Grundlage der Empfehlung des Haupausschusses) den Haupausschuss künftig 14 tägig einberufen wird.
Es folgt eine umfassende Diskussion über den Umfang dieser Regelung und die vorgegebenen Entscheidungsfristen.
Die Verwaltung wird gebeten, bis zur Sitzung der Stadtvertretung den Umfang der nach §§ 31, 33, 35 und 36 des Baugesetzbuches zutreffende Entscheidungen einschließlich der Fristen vorzulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass auch entsprechende Beschlussvorlagen für den Hauptausschuss aufbereitet werden müssen, sofern diese Regelung in Kraft tritt.
Es erfolgt eine Abstimmung zur Streichung des § 9.
Beschluss:
Der § 9 Zeitweilige Ausschüsse wird aus der Hauptsatzung gestrichen.
Abstimmungsergebnis
4 Ja Stimmen
1 Gegenstimme
- Enthaltung
Realisierung 2
23.01.2019 08:31:53 Lehmann, Frank
Termin angelegt: 23.01.2019
23.01.2019 12:24:09 Lütgens-Voß, Anke
bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich I
bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Klaus-Peter Horstmann
Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
23.01.2019 12:24:12 Lütgens-Voß, Anke
Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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104,5 kB
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