22.01.2019 - 5 Bebauungsplan Nr. 26 nordwestlich der Ortslage ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Di., 22.01.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zu diesem Tagesordnungspunkt wird Herrn Bringmann das Wort erteilt.
Herr Bringmann erläutert kurz das geplante Vorhaben im Geltungsbereich des aufzustellenden B-Plan Nr. 26 (Teilfläche aus dem ursprünglichen Geltungsbereich des B-Planes Nr. 24). Es ist hier eine integrierte Wohnbebauung in ein- bis ein ½-geschossiger Bauweise vorgesehen. Mit der Planung ist beabsichtigt, die Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Stadt Dassow entsprechend einer wohnbaulichen Nutzung umzusetzen.
Nach einer kurzen Erörterung ergeht folgender
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Tourismus empfiehlt:
1. Die Stadtvertretung der Stadt Dassow beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 für das in der Anlage dargestellte ca. 2,14 ha große Gebiet nordwestlich der Ortslage Rosenhagen und westlich des Bebauungsplanes Nr. 24, die Flurstücke 61, 62, 63, 65/1, 65/2, 66, 67 und 68 der Flur 2, Gemarkung Rosenhagen umfassend.
2. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geordnete städtebauliche Entwicklung eines Wohngebietes im Nordwesten der Ortslage Rosenhagen und westlich des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 24 der Stadt Dassow geschaffen werden. Die Planung soll dabei u. a wenn möglich die historischen städtebaulichen Strukturen aufgreifen und dem Ziel einer dem Ort angepassten wohnbaulichen Entwicklung folgen. Folgende Grundsätze sollen in der Planung Berücksichtigung finden:
- Erschließung der Baugrundstücke und deren wohnbauliche Entwicklung
- Anbindung des neu entstehenden Wohngebietes an die Straße des Friedens
- Den Darstellungen des Flächennutzungsplanes folgende wohnbauliche Entwicklung
- Behutsame, den Zielen der Stadt folgende Entwicklung eines Wohngebietes
- Aufnahme historischer Strukturen
- Revitalisierung des Teiches im Osten des Plangebietes
3. Die 1. stellvertretende Bürgermeisterin wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Realisierung 2
28.02.2019 11:29:06 Lütgens-Voß, Anke
Beschlussverfolgung gestartet in ALLRIS net
Termin: 28.02.2019
federf. Amt: Fachbereich IV
federf. Sachb.: Antje Kopp
01.03.2019 09:20:03 Kopp, Antje
bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV
bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Kortas-Holzerland
Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
01.03.2019 09:20:05 Kopp, Antje
Status auf "Geprüft" gesetzt
01.03.2019 09:20:09 Kopp, Antje
Status auf "Autorisiert" gesetzt
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
154 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
2,3 MB
|