12.02.2019 - 5 Bericht des Bürgermeisters und Berichterstattun...

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Wortprotokoll

Herr Bürgermeister Götze berichtet wie folgt:

Bauangelegenheiten

Am 07.02. beschäftigte sich der Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landkreises erneut mit dem noch ausstehenden Bau der Erschließungsstraße im B-Plan 008. Die Auffassung der Stadt Schönberg konnte ich vor diesem Gremium nochmals darlegen. Am 08.02. ging seitens des Kreises die Nachricht ein, dass die Wirtschaftsförderungsgesellschaft fehlenden finanziellen Mittel ich habe darüber berichtet nunmehr zur Verfügung hat und den Bau der Straße bis Mai dieses Jahres fertig stellen wird. Damit würde ein Tauziehen, welches mehr als 10 Jahre in Anspruch nahm, sein Ende finden.

Ende letzter Woche erhielt die Stadt Schönberg 2 Fördermittelbescheide. Der eine Bescheid betrifft den Ausbau der Dorfstraße in Kleinfeld. Der zweite Bescheid betrifft den Ausbau der Verbindungsstraße zwischen den Ortsteilen Rupensdorf und Lockwisch, die damit wieder nutzbar gemacht werden kann. Das Bauamt setzt die städtischen Gremien und die Fachbereiche der Amtsverwaltung davon in Kenntnis, um zügig mit der Ausführung der Projekte beginnen zu können.

 

Schule

Das Planungsbüro Kautzky aus Gadebusch hat den Auftrag zur Erarbeitung der Studie bezüglich Sanierung oder Neubau unserer Schule erhalten. Vor 1,5 Wochen fand eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Räumlichkeiten statt. Dabei wurden auch die Vorstellungen der Schulleitung eingeholt und die Anforderungen des Brandschutzes aufgenommen. Der beauftragte Architekt des Planungsbüros sagte zu, verschiedene Lösungswege für a) einen Anbau und Sanierung des Altgebäudes und b) für einen eventuellen Neubau vorzulegen.

 

Gewerbegebiet B-Plan 012

Die LGE hat die Planungen für den Rückbau der Schweinemastanlage soweit vorbereitet, dass nach Beschluss durch die Stadt der Rückbau in Auftrag gegeben werden könnte. Das Bauamt wird diese Planungen zunächst erst im Fachausschuss vorlegen. Zurzeit steht noch nicht fest wann die Förderung dafür gewährt wird. Das gleiche trifft auf die Planungen zum Fortgang der Erschießungsarbeiten im B-Plan 012 zu.

 

Wahlen

r die Werbemaßnahmen anlässlich aller Wahlen hat die Stadt Schönberg eine Wahlwerbesatzung erlassen. Hinsichtlich der Problematik der Wahlwerbung, insbesondere für die Bereitstellung von Wahlwerbeflächen gibt es Urteile und Hinweise des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichtes des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Für Kommunalwahlen und Wahlen zum Land- und Bundestag sind die Festlegungen in unserer Wahlwerbesatzung ausreichend und gewährleisten die Rechtmäßigkeit.

r eine Europawahl müssten wir gemäß der Auffassung des OVG Greifswald an jedem Standort, den wir in der genannten Satzung festgelegt haben, rund 1050 qm Werbefläche vorhalten. Das ist nicht machbar. Natürlich können die Gemeinden laut OVG Einschränkungen für die Wahlwerbung festlegen, in Abhängigkeit von ihren örtlichen und räumlichen Möglichkeiten.

Der Hauptausschuss sollte sich eine Meinung bilden, wie wir für die Wahlen am 26.05. hinsichtlich der Wahlwerbung verfahren wollen.  

 

Ortsbeirat / Ortsteilvertretung

Der Ortsbeirat besteht laut Hauptsatzung der Stadt Schönberg aus den Vertretern der Ortsteile Malzow, Kleinfeld, Bünsdorf (Klein- und Großnsdorf), Rupensdorf, Retelsdorf und Sabow. Im Rahmen des Vertrages über die Gebietsänderung Fusion mit Lockwisch wurde die Wahl eines Ortsteilvertreters für die 3 Ortsteile Hof Lockwisch, Dorf Lockwisch und Petersberg durch die Einwohner der Ortsteile vereinbart. Die Installation dieses Orteilvertreters erfordert keine Änderung des bisherigen Ortsbeirates, da diese Stelle auf Grund eines eigenen rechtlichen Vertragswerks geschaffen wird. Das heißt, wir können den Ortsbeirat für die „Altortsteile“ beibehalten und gleichzeitig einen Ortsteilvertreter für die neuen Ortsteile haben. Eine Notwendigkeit zur Veränderung der Hauptsatzung eventuell zur Schaffung von Ortsteilvertretern in allen Ortsteilen sehe ich nicht. Allerdings sollten wir nochmals darüber beraten, ob die bislang diskutierte Höhe der Aufwandsentschädigung für den Ortsteilvertreter gerechtfertigt ist.

Weiterhin informiere ich darüber, dass Frau Astrid Markus das Amt als Ortsbeirat für den Ortsteil Retelsdorf niedergelegt hat auf Grund von Wegzug. Herr Ulf Jonas übernimmt diese Funktion bis zu einer Neuwahl.

Den Ortsbeirat habe ich für den 7.3.19, 18.00 Uhr, zu einer Beratung eingeladen.