12.02.2019 - 7 Beratung zur Wahlwerbesatzung

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Wortprotokoll

Herr Götze informiert noch einmal über den Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes zur Angemessenheit von Stellflächenr die Wahlwerbung für Parteien und Wählergruppen. Er weist darauf hin, dass die Stadt Schönberg eine Wahlwerbesatzung im Jahr 2016 beschlossen hat. Nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt ist eine Änderung dieser Satzung zum jetzigen Zeitpunkt nicht notwendig, da die getroffenen Regelungen als angemessen betrachtet werden.

Hierzu sprechen Herr Stickel und Herr Freitag.

Die Wahlwerbesatzung soll nicht geändert werden, sofern ein zusätzlicher Bedarf an Stellflächen besteht muss dieser dann kurzfristig abgedeckt werden.

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Realisierung 2

 

 

06.03.2019  07:48:53    Lehmann, Frank 

Beschlussverfolgung gestartet in ALLRIS net

Termin: 06.03.2019

federf. Amt: Fachbereich III

federf. Sachb.: Volker Schuhr

 

06.03.2019  08:15:31    Schuhr, Volker 

bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich III

bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Jens Hillbrecht

Auftrag:

z. Ktn.

 

07.03.2019  10:12:09    Hillbrecht, Jens 

Vermerk:

Zur Kenntnis genommen