05.03.2019 - 3 Veröffentlichung nichtöffentlicher TOP im öffen...

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Wortprotokoll

Herr Bürgermeister Götze berichtet wie folgt:

Der Hauptausschuss empfiehlt, den Antrag auf Beschulung der örtlich nicht zuständigen Schule abzulehnen.

 

Die Stadt Schönberg beschließt eine Teilfläche des Flurstückes 105 der Flur 1 der Gemarkung Schönberg als Gartenland zu verpachten. Jährlicher Pachtzins 100,00 €. Das Pachtverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt auf der Grundlage des wirksamen Flächennutzungsplanes einer Überplanung rechtsseitig entlang der Dorfstraße im OT Kleinfeld für die planungsrechtliche Vorbereitung von Wohnbaugrundstücken vom Grundsatz her zuzustimmen. Der Stadt Schönberg dürfen keine Kosten entstehen. Es ist ein Städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Kosten mit dem Antragsteller für die Beschlussfassung in der Stadtvertretung vorzubereiten. nftig sollte von den Antragstellern eine ordnungsgemäße Zeichnung für eine grundsätzliche Entscheidung angefordert werden. Zum Sachverhalt ist zu prüfen, ob es sich um eine Bebauung in zweiter Reihe handelt und ob diese mit dem F-Plan vereinbar ist.